(30.03.2009) Der Fachtechnische Tag des Dachdeckerverbandes Nordrhein bot aktuelle Vorträge zu brisanten Themen: Flachdachrichtlinien, Dachentwässerung, Unterdeck-/Unterspannbahnen und Windsogsicherung. Entsprechend groß war die Diskussionsbereitschaft der zahlreichen Zuhörer.
Der Vorsitzende des Fachtechnischen Ausschusses, Dachdeckermeister Stefan Küppers aus Essen, konnte auf einen voll besetzten Saal blicken; rund 130 Teilnehmer hatten sich eingefunden, um sich über die neuesten Änderungen, insbesondere im Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks zu informieren. "Lassen Sie uns die Krise bewältigen, indem wir vorhandenes Wissen vertiefen und neues Wissen erlangen", so Küppers in seiner Begrüßung.
Fachregelwerk: permanenter Aktualisierungsbedarf
Dachdeckermeister Ulrich Löttgen, Geschäftsführer Technik beim Dachdecker-Verband Nordrhein, eröffnete den Vortragsreigen. Sein Thema: die seit Oktober 2008 geltende neue Fachregel für Abdichtungen auch als Flachdachrichtlinien bezeichnet. Löttgen erläuterte nicht nur die Veränderungen gegenüber den alten Regelungen, er ging auch auf die Begrifflichkeiten wie Anwendungskategorien (K1 und K2), Beanspruchungsklasssen (mechanisch: Stufe I und II sowie thermisch: Stufe A und Stufe B) und Anwendungstypen (DE/DO/DU/DZ) ein. Sein mahnender Hinweis zur Dachneigung: "Bei der Gefälleplanung ist das Gegengefälle zu berücksichtigen." In der anschließenden Diskussion wurde angemerkt, dass das aktualisierte Fachregelwerk insgesamt Verbesserungen gebracht hat, in einigen Punkten aber eine praxisbezogenere Lösung wünschenswert gewesen wäre.
Gleich zu zwei Themen wurde von Josef Rühle vorgetragen: Die neuen Produktdatenblätter für Unterspann- und Unterdeckbahnen (USB/UDB) und deren Anwendung sowie über die Windsogsicherung bei Dachziegeln und Dachsteinen unter Berücksichtigung der DIN 1055. In beiden Fällen zeigte Rühle in seiner unnachahmlichen Art die Notwendigkeit der Anpassung an bestehende Normen und damit an geltendes Baurecht auf. Der ZVDH-Geschäftsführer Technik: "Wir brauchen Datenblätter, die unmissverständlich angeben, wo die beschriebenen Produkte eingesetzt werden können." Einen breiten Raum widmete er dabei dem Thema: Behelfsdeckungen. Für die Mitte des Jahres auslaufende Koexistenzphase kündigte er - vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptvorstandes - eine Verlängerung bis Jahresende an.
Feuer und Flamme
Zuvor hatte Dipl.-Ing. (FH) Franz König, Technischer Berater über Brandschutz am Dach referiert. Dabei stellte er am Beispiel der Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen heraus, welche Maßnahmen der Dachdecker zu berücksichtigen hat. König wies darauf hin, das die deutsche Brandschutznorm (DIN 4102) und die europäische Norm (DIN EN 1187) derzeit noch gleichwertig berücksichtigt werden dürfen.
Feurig ging es dann weiter: Mit beeindruckenden Experimenten zeigte Manfried Nadolny von der Berufsfeuerwehr der Stadt Düsseldorf Gefahrenquellen auf, die auch für Dachdeckerarbeiten bestehen. "Brandschutz fällt selten auf, meistens wenn er nicht funktioniert", so der Brandschutzexperte. Mit Schadensbildern von Brandfällen untermauerte er seine Aussagen.
Auf praktischen Erfahrungen beruhten auch die Schadensbilder, die Dachdeckermeister Richard Riekenbrauk aus seiner Arbeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den Zuhörern präsentierte. Zur Reduzierung der Schadensfälle empfahl er seinen Berufskollegen, die Mitarbeiter täglich mit einer konkreten Arbeitsanweisung zu den Baustellen zu schicken.
Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in DDH 08/2009.
Hans G. Rüschenpöhler