Bei der Planung einer Gaubenkonstruktion müssen neben der Baugenehmigung viele Faktoren berücksichtigt werden. Eine Mindestlichtfläche nach DIN 5034, die jeweiligen Landesbauordnungen und die Regel- oder Mindestdachneigungen sind unter anderem zu beachten. Der Beitrag geht auf verschiedene technische und optische Ausführungen des "Daches im Dach" ein.
Dachgauben in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen sind wesentlicher Bestandteil der Belichtung des Dachraumes. Sie erweitern die nutzbare Dachgeschossfläche und sorgen konstruktionsbedingt für günstige Verschattung gerade bei hoch stehender Sommersonne. Gerade unter dem Gesichtspunkt der Dachgestaltung sind aber besondere Vorgaben an Gestaltung und Proportionen zu beachten, damit hier keine unpassende Dominanz eintritt.
In der Regel sind Gauben sowie die Umnutzung von Dachgeschossen genehmigungspflichtige Maßnahmen. So sind Abstandsflächen, die Statik und der Brand-, Wärme- und Schallschutz besonders zu beachten und Gegenstand der Genehmigung. Besondere Verantwortung kommt hier dem Dachhandwerker zu, der zum Beispiel die Anforderungen der EnEV an geänderte Bauteile einhalten und dies auch dem Bauherren in einer Unternehmererklärung bestätigen muss. Da bei nachträglichen Dachgeschossausbauten meist kein Architekt eingeschaltet ist, obliegt auch die Beachtung der bauphysikalischen Voraussetzungen für ein schadensfreies Gewerk dem Dachhandwerker.
Grundsätzlich gelten für Dachgauben die gleichen Neigungsgrenzen wie für Dachflächen. Die Einteilung der Dachfläche in Trauf-/Firstrichtung sowie die Deckbreite ist auf die Abmessungen der Dachgauben abzustimmen. Die letzte vor der Dachgaube liegende horizontale Reihe Dachziegel oder Steine der Hauptdachfläche soll nach Möglichkeit durchgedeckt werden. Andernfalls sind die Elemente zu schneiden, zu unterlegen und zu befestigen. Gauben können erhöhte Anforderungen an die Dachdeckung darstellen. Die Auswirkung auf Kehlen, Anschlüsse sowie die Anreicherung großer Wassermengen auf Teilbereichen der Dachfläche sind bei der Auswahl der Zusatzmaßnahme in den betroffenen Teilflächen zu berücksichtigen. Die entsprechende Zusatzmaßnahme zur Erhöhung der Regensicherheit bei Schleppdachgauben ist über den Dachknick hinaus ausreichend hoch in die steilere Hauptdachfläche zu führen. Bei abweichenden Zusatzmaßnahmen innerhalb der Dachflächen ist auf entsprechende Materialverträglichkeit und funktionsgerechte Anschlüsse zu achten.
Grundsätze zur Planung und Ausführung
Grundsätzlich ist das Hauptdach bestimmend für die Gestalt der Gauben und deren Deckungsart. Für eine gelungene optische Einbindung sollten gerade auf kleinen Dachflächen die Gauben entsprechend maßlich und von der Anzahl abgestimmt sein. Als ein sinnvoller Abstand der Gauben zu Dachrändern hat sich auch für die Detailausführungen das Mindestmaß 1,00 m erwiesen.
Die Gaubenhöhe ist abhängig von:
der Höhe des Gaubenspiegels,
der Neigung der Gaubendachfläche,
der Konstruktionsdicke der Gaubendachfläche.
Die Höhe des Gaubenspiegels ergibt sich aus der Brüstungshöhe sowie der Raumhöhe. Mindestraumhöhen betragen nach den Landesbauordnungen 2,20 m bzw. 2,30 m. Die Brüstungshöhe der Fensterflächen werden mit 0,80 m bis zum 5. Vollgeschoss und 0,90 m über dem 5. Vollgeschoss vorgeschrieben. Die Gesamtabmessung des Gaubenspiegels in Höhe und Breite hängt neben dem gewünschten Zuwachs an Wohnraum von der gewünschten oder erforderlichen Lichtfläche ab. Sowohl die Landesbauordnungen wie auch DIN 5034 beschreiben eine Mindestlichtfläche, bezogen auf das Rohbaumaß der Fenster, von 1/10 oder 1/8 der Grundfläche von Aufenthaltsräumen.
Schleppdachgaube
Die Schleppdachgaube gehört sicher zu den ältesten Gaubenformen, die mit relativ geringem Aufwand Licht unter das Dach bringt und den Wohnraum erweitert. Von Vorteil ist eine steile Dachneigung der Hauptdachfläche, damit die Gaubendachneigung nicht zu flach wird. So kann die Gaubendachfläche auch mit dem Bedachungsmaterial der Hauptdachfläche gedeckt werden. Bei Unterschreitung der Regeldachneigung sind Zusatzmaßnahmen zur Erhöhung der Regensicherheit einzuplanen. Die vertikalen Reihen Dachziegel/-steine der Hauptdachfläche sollen auf die Schleppdachfläche unter Beachtung der Ortgangüberstände nach Möglichkeit mit abgestimmten Formziegeln oder Formsteinen erfolgen. So entsteht ein fluchtgerechter Übergang der Gaubendeckung in die Hauptdachfläche. Der Übergang von der Hauptdachfläche zur Schleppdachgaube ist wie ein Dachknick auszuführen. Auf die Dachneigung abgestimmte, maßgefertigte Knicksteine oder Knickziegel ermöglichen einen optisch sauberen Übergang als Schleppdachknick. Bei geringerem Dachneigungsunterschied kann durch Doppellatten im Übergang der Dachknick abgeschwächt und harmonisch auf mehrere Dachpfannenreihen verteilt werden.
Horst Pavel
Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in Ausgabe DDH 12.2012.