Steildach 2015-12-15T00:00:00Z Minimaler Aufbau, maximaler Dämmwert

Gerade bei Sanierungen ermöglicht eine Kombination von Zwischen- und Aufsparrendämmung förderfähige Werte auf KfW-Niveau. Kommen Hartschaumdämmstoffe zum Einsatz, ist ein Simulationsnachweis erforderlich. Hierbei müssen einige Parameter berücksichtigt werden, wie der Beitrag zeigt.

Nachweis durch hygrothermische Simulationen

Eine wichtige Entscheidungshilfe für Planer und Verarbeiter bei der Planung und Ausführung von wärmegedämmten Konstruktionen ist die DIN 4108 Teil 3, denn in diesem Teil der Norm ist der klimabedingte Feuchteschutz geregelt. Neu ist im Teil 3 der DIN 4108 der Anhang D, der erstmals im Gegensatz zum bekannten und in der Norm weiterhin aufgeführten „Glaserverfahren“ sogenannte „Genauere Berechnungsverfahren“ beschreibt. Im Markt sind diese Verfahren unter den Namen ­WUFI® oder DELPHIN bekannt. Mit diesen, in der Fachwelt auch hygrothermische Simulationen genannten Computerberechnungsprogrammen lassen sich mit realen Klimadaten Konstruktionen quasi unter Nutzungsbedingungen über mehrere Jahre simulieren. Dabei stehen zwei Bereiche im Fokus der Simulationen. Zum einen die Tauwasserbildung und die Austrocknung der Konstruktion, zum andern die des möglichen Schimmelwachstums. So lässt sich zum Beispiel die Funktionsfähigkeit nachfolgender Steildach-Sanierung jetzt normkonform nachweisen, was bisher nicht möglich war.

Eine typische Altbausituation:

16 cm hohe Sparren & 8 cm dicke, zwischen den Sparren angeordnete Wärmedämmung aus Randleistenmatten (WLS 040) & raumseitige Bekleidung aus Gips­kartonplatten.

Der Kundenwunsch:

den Sparrenhohlraum komplett zu Dämmzwecken zu nutzen schlanke Dachkonstruktion schneller Sanierungsablauf, wirtschaftlich und sicher.

Die Zwischensparrendämmung alleine entspricht nicht den Vorgaben denn eine solche Konstruktion entspricht weder den heutigen EnEV- noch den zukünftigen energetischen Vorgaben, insbesondere den Vorgaben an das EU-Niedrigstenergiehaus, das ab 2019 im Wohnungsneubau Pflicht wird. In diesem Zusammenhang macht es durchaus Sinn, bereits heute Kunden über das politisch vereinbarte Ziel des klimaneutralen Gebäudes bis 2050 zu informieren. Hintergrund: die durchschnittliche Nutzungsdauer des Daches von circa 40 Jahren und die Tatsache, dass ein Dach nicht ohne größeren Aufwand energetisch nachgerüstet werden kann.

Luftdichte Schicht dennoch erforderlich

Bei vielen Altbausituation ist mit den verbauten Randleistenmatten die Anforderung an eine luftdichte und gleichzeitig dampfbremsende Schicht nicht gegeben. Auch die oftmals verbauten PE-Folien sind in den allermeisten Fällen weder in den Überlappungsbereichen noch in den Anschluss- und Detailbereichen als luftdicht im Sinne der DIN 4108 Teil 7 zu werten. Es muss neben der zusätzlichen Wärmedämmung auf den Sparren eine neue luftdichte und dampfbremsende Schicht eingebaut werden. Raumseitig, also unter den Sparren, ist ein Einbau aufgrund der vorhandenen Bekleidung aus tapezierten Gipskartonplatten oder Profilholzschalungen weder möglich noch sinnvoll. Am einfachsten und gleichzeitig wirtschaftlichsten ist eine Verlegung frei über die Sparren-/Wärmedämmung gespannt.

DDH 24.15.Den gesamten Artikel lesen Sie in

zuletzt editiert am 11. Dezember 2020
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