Kaum eine Regeländerung wird so intensiv diskutiert wie die neue Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen. Und gegen kaum eine andere Regel wird so intensiv verstoßen wie eben gegen diese.
Das fängt bei den Herstellern an, die in einem immer unsinniger anmutenden Wahn noch geringere Dachneigungen anbieten. Was bitte, so frage ich mich, sollen Betondachsteine auf einem Dach mit nur 7° Neigung? Der Optik wegen? Hier wäre eine extensive Dachbegrünung mit Sicherheit die bessere Wahl. Schäden sind doch programmiert. Ein kleiner Steg im Überdeckungsbereich des Wasserlaufs soll es denn richten. Wozu das Ganze? Vor allem unter dem Aspekt, dass die oben angeführte Regel Eindeckungen mit Ziegeln oder Dachsteinen nur bis zu einer Dachneigung von mindestens 10° zulässt. Der schneereiche Winter hat doch eindrucksvoll gezeigt, dass es zu großen Problemen mit Schmelzwasser kommen kann. Und das nicht nur bei flach geneigten Dächern.
Die Anforderungen an die Dachneigungen werden in der Fachregel gerade erhöht, wir sprechen von naht- und perforationsgesicherten Unterdeckungen, verändern die Abstufungen in den Dachneigungen, bei denen zusätzliche Maßnahmen getroffen werden müssen, machen uns Gedanken um die Qualität der Unterspann- und Unterdeckbahnen, befördern eine Wärmedämmung zwischen den Sparren zu zwei erhöhten Anforderungen statt wie bisher zu einer, erhöhen also die Sicherheit für den Bauherren und werden prompt konterkariert, in dem die Industrie diese Sicherheit durch "innovative" Produkte wieder aufs Spiel setzt.
Dabei ging dieser Trend schon seit geraumer Zeit los. Hemmungslos werden für Ziegelprodukte seitens der Hersteller eigene Regeldachneigungen angepriesen. Verschämt wird auf den homepages auf die Einhaltung der Fachregeln verwiesen. Den Widerspruch, der darin steckt, bemerken auf der anderen Seite die wenigsten. Leider und das muss ebenso deutlich gesagt werden auch viele Dachdecker nicht. Könnte man den Architekten noch zu gute halten, dass sie designen wollen und die Technik deshalb hinten anstellen, so mag ich das bei den Dachdeckern weder glauben noch dulden. Ist den Kollegen denn nicht bewußt, dass unsere Fachregel als grundsätzlich geltende Mindestregeldachneigung 22° gemäß Tabelle 2.1 annimmt? Ist den Kollegen weiter nicht bewußt, dass von dieser Mindestregeldachneigung ausgehend die zusätzlichen Maßnahmen der überarbeiteten Tabelle 1.1 angewendet werden müssen? Um Mißverständnissen vorzubeugen, ich rede hier von Ziegeln mit mehrfacher Ringverfalzung, also den Flachdachziegeln, und von Betondachsteinen mit hochliegender Seitenfalz.
Ein Hersteller wirbt in seinen Prospekten mit einer Kostenersparnis von bis zu 153% wenn sein Produkt auf Deutschlands Dächern Verwendung findet. Er berechnet das aus der Ersparnis für aufwändige Unterdächer. Denn sein Produkt benötigt bei Dachneigungen zwischen 16° und 14° lediglich eine Unterspannung statt eines regensicheren Unterdachs, wie es in den Fachregeln gefordert ist. Und das selbst bei drei weiteren erhöhten Anforderungen. Unterdeckungen scheinen allerdings nicht bekannt zu sein, denn diese werden nicht einmal erwähnt.
Aber wer haftet denn im Schadenfall? Die Fachregeln stellen die anerkannten Regeln der Technik dar. Das ist selbst den Herstellern bewußt, die es extra anmerken. Und nur die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik bringt für den Dachbauhandwerker die alleinige mögliche Sicherheit. Denn was soll ein Sachverständiger antworten, wenn in einem Beweisbeschluss die Frage steht: "entspricht die Eindeckung den aRdT?"