In der im Jahr 2011 erschienenen Luftdichtheitsnorm DIN 4108-7 werden bei verschiedenen Details auch Klebemittel zur Herstellung der Luftdichtheit benannt.
Obwohl Klebebänder und Klebemassen seit vielen Jahren im Einsatz sind und sich im Prinzip auch bewährt haben, gab es bisher jedoch noch keine Norm, nach der diese Klebemittel im Hinblick auf die Anforderungen zur Herstellung der Luftdichtheit geprüft werden konnten. Mit dem im April 2016 als Gelbdruck erschienenen Normenteil „soll diese Lücke geschlossen werden.
Klebemittel: Auf Daumenprüfung verzichten
Der Verarbeiter erhält hier wichtige Hilfestellungen, um aus der Vielzahl der am Markt angebotenen Klebemittel diejenigen heraus zu filtern, die für den jeweiligen Anwendungsfall ein Optimum an Sicherheit bieten. Auf die berühmte „Daumenprüfung“ kann man also künftig verzichten, verleitet sie doch ohnehin nur dazu, ein Klebemittel auszuwählen, das auf einen hohen „Anfangstack“ hin optimiert wurde. Die Dauerhaftigkeit der Klebeverbindung bleibt dabei jedoch häufig auf der Strecke.
Es wird auch in Zukunft kein Zwang bestehen, nur noch Klebemittel zu verwenden, die nach DIN 4108-11 geprüft sind. Man kann jedoch davon ausgehen, dass das Qualitätsbewusstsein der Anwender und Endverbraucher und ihr Anspruch auf ein gewisses Maß an Rechtssicherheit die Hersteller dazu veranlassen wird, die Eignung ihrer Klebemittel für den Anwendungsbereich „Luftdichtheitsschicht“ eindeutig auszuweisen. Der Einsatz ungeeigneter Materialien wird sich dadurch deutlich verringern. Planer und Anwender sind also gut beraten, wenn sie künftig Klebemittel ausschreiben oder auswählen, die die Mindestanforderungen der DIN 4108-11 erfüllen.
