Mitte August hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht. Ziel ist es, im Zusammenspiel mit den branchenspezifischen Handlungsanleitungen das Infektionsrisiko der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu senken. Wir geben einen Überblick.
Der ZVDH hat gemeinsam mit der BG BAU die gewünschten Konkretisierungen begleitet. Die vom BMAS veröffentlichte Arbeitsschutzregel gilt nun bundeseinheitlich. Das bedeutet: Die Aufsichtsbehörden der Länder haben eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen.
Branchenspezifische Konkretisierungen
Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie (gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz) die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen.
Andere spezifische Vorgaben, zum Beispiel aus der Biostoffverordnung oder aus dem Bereich des Infektionsschutzes, bleiben unberührt. Ziel ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und Neuinfektionen im betrieblichen Alltag zu verhindern. Abstand, Hygiene und Masken sind dafür auch weiterhin die wichtigsten Instrumente. Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Die Regel wurde gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt.
Kurzanleitung mit ersten Hinweisen
http://bit.ly/Handlungshilfe-BG-BAU-Corona
Arbeiten in Zeiten der Pandemie
Die Bundesregierung macht in einem 10-Punkte-Plan deutlich, welche Verhaltensweisen angesichts der andauernden Pandemie generell notwendig sind. Nachfolgend ein Auszug der wichtigsten Aussagen zum neuen Arbeitsschutzstandard:
Arbeitsschutz gilt weiter – und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor dem Coronavirus ergänzt werden!
Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Dazu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird.
Josef Rühle
Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in DDH 19/2020.