Die KfW fördert seit März 2011 wieder einzelne hochenergieeffiziente Sanierungsmaßnahmen (z.B. Dämmung, Austausch der Fenster oder Erneuerung der Heizungsanlage), die der Energiebilanz eines Wohngebäudes zugute kommen", so Werner Eicke-Hennig, Leiter der "Hessischen Energiespar-Aktion".
Die technischen Anforderungen an die Maßnahmen werden allerdings um durchschnittlich 20 Prozent erhöht. Weitere Neuerung: Künftig ist statt des Wärmedurchgangswiderstands (R-Wert) der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) maßgeblich für die Förderung. Bislang wurde bei Änderungen an der Gebäudehülle der Wärmedurchgangswiderstand des neuen Dämmstoffs berücksichtigt. Nun muss der U-Wert für das gesamte Bauteil inklusive der neuen Dämmung erreicht werden Damit sei bei Bauteilen mit guter bis sehr guter Dämmung eine geringere zusätzliche Dämmung als bisher erforderlich. "Konkret bedeutet das, dass nun bei der Sanierung die Kriterien des Effizienzhauses 55 erreicht werden müssen, um in den Genuss der zinsvergünstigten Kredite oder der Zuschüsse zu kommen", so Eicke-Hennig.
Ebenfalls zum 1. März führt die Förderbank eine endfällige Finanzierungsvariante für alle wohnwirtschaftlichen Programme ein. Diese Variante ist für Vermieter attraktiv, da sie die während der Kreditlaufzeit von vier bis acht Jahren gleichbleibend hohe Zinsen steuerlich geltend machen können. Die Tilgung erfolgt am Ende der Kreditlaufzeit auf einem Schlag.
Der Antragsteller hat die Wahl zwischen einem Zuschuss von 5,0 % oder einem günstigen Kredit - es gilt: Je besser der erreichte Energiestandard nach Sanierung, umso attraktiver die Förderung. Der Investitionszuschuss wird gewährt für folgende Einzelmaßnahmen:
- Wärmedämmung von Dachflächen,
- Wärmedämmung von Geschossdecken,
- Erneuerung der Fenster und Außentüren,
- Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage,
- Erneuerung der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Energieef-fizienzklasse und ggf. einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie Durchführung des hydraulischen Abgleichs.
Die genannten Einzelmaßnahmen können frei kombiniert werden (Maßnahmenkombination).
Ab dem 1. März 2011 gewährt die KfW außerdem Zuschüsse und Kredite für Dämmung, den Austausch von Fenstern sowie die Einführung neuer Heizungs- und Lüftungssysteme aus den Programmen 151 und 152.
Im Programm 152 fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen für die Sanierung von Mietwohnung, Eigentumswohnung oder eines Wohngebäudes. Das Programm finanziert Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch und Lüftungseinbau. Außerdem ist Pro-gramm 152 geeignet, wenn energetisch sanierter Wohnraum gekauft werden soll.
Im Programm 152 werden alle energetischen Sanierungsmaßnahmen gefördert, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Möglich sind auch frei wählbare Kombinationen von Einzelmaßnahmen. Bei einem Kauf sind die erfolgten Sanierungsmaßnahmen im Kaufvertrag gesondert auszuweisen.
Diese Maßnahmen können über einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit finanziert werden. Eine Kreditlaufzeit ist bis zu 30 Jahren mit kostenfreien, außerplanmäßigen Tilgungen möglich.
Außerdem ist die Einbeziehung eines Bausachverständigen zwingend vorgeschrieben und wird auch bezuschusst. Das war bislang nur bei der Kombination unterschiedlicher Maß-nahmen der Fall. Von der KfW werden dabei Energieberater anerkannt, die im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen. Gefördert wird im Zusammenhang mit der Sanierung über die Programm-Nummer 431 die professionelle Baubegleitung während der Sanierung in Höhe von 50 Prozent der Kosten bis zu 2.000 Euro.