Markt 2014-04-22T00:00:00Z Neue Regeln für die Regeln

Auf der jährlich stattfindenden Fachtechnischen Tagung des ZVDH wird Fachtechnik gemacht. Zwischen Diskussionen zu Regelwerksteilen und dem sensiblen Thema Arbeitsschutz zeigte sich dieses Jahr: Einige Regel-Platzhirsche sind im Wandel. Neue Techniken und moderner Gestaltungsformen setzten den Maßstab.

In diesem Jahr hatte der ZVDH ein Heimspiel – Austragungsort der zweitägigen Veranstaltung war das NH-Hotel im Kölner Mediapark. Angereist waren unter anderem Mitglieder des Vorstandes des ZVDH, einige Landesinnungsmeister, die Vorsitzenden der Technischen Ausschüsse, die technischen Berater der Landesverbände und Fachlehrer der organisationseigenen Fachschulen. ZVDH-Vizepräsident Stephan Eickhoff begrüßte die Gäste und stellte das Programm vor: „Viele Regelwerksteile sind auf dem Prüfstand. Durch Ihr aktives Mitwirken wird gewährleistet, dass unser Handwerk eine hohe Qualität in der Ausführung vorweisen kann. Beteiligen Sie sich auch heute aktiv an den Diskussionen.“ Josef Rühle, Geschäftsführer Technik des ZVDH, ging auf die generelle Arbeit am Regelwerk ein: „Aktuell besteht das Regelwerk aus 47 einzelnen Teilen. Mehr als 2000 Normbezüge sind auf der Fachregel-CD benannt. Die Anzahl der Normverweise sind  bei Suchanfragen auf der Regelwerks-CD zu komplex.“ Weiteres Problem, so Rühle, „ständig ändern sich Normen, es stellt sich die Frage, ob die Aktualität der Normen überhaupt bei der derzeitigen Referenzierung sichergestellt werden kann.“ Der Suchaufwand für einen Betrieb, der das Regelwerk nutzen möchte, ist zu hoch. Daher soll die Lesbarkeit der Regelwerksteile verbessert und die Übersichtlichkeit geschärft werden. Ferner sollen viele Zeichnungen und Skizzen neu gesetzt werden, „hier muss eine einheitliche hohe Qualität gewährleistet sein“, so Rühle.

Minimale Holzfeuchte, maximale Befestigung

 

Dipl.-Ing. (FH) Christian Anders, technischer Berater des ZVDH, stellte den Gelbdruck zu den Hinweisen Holz und Holzwerkstoffe vor. Bis zum Ende der Einspruchsfrist (28. Februar 2014) gingen insgesamt über 200 Einsprüche ein. Besonderer Fokus lag dabei auf den Abschnitten Bauholz, Verbindungsmittel, Randabstände sowie dem Holzschutz. Weiter hielt Anders fest, dass die altbekannte Kennzeichnung von Bauhölzern - die Ü-Kennzeichnung - seit März 2014 ausgedient hat. Diese wurde durch die CE-Kennzeichnung getauscht. Es ist wichtig, dass der Unternehmer in Zukunft darauf achtet. Die alte S10 Klasse muss in der CE-Kennzeichnung die Vermerke DIN 4074-1, Sortiernorm für visuelle Sortierung, die Hinweise Trocken sortiert und Festigkeitsklasse C24, aufweisen. Zu der Frage, welches Holz der Unternehmer zukünftig verwenden darf, hob Anders einige Fakten hervor:

  • 1. Trocken sortiertes Holz kaufen (max. 20% Holzfeuchte und mit CE-Kennzeichnung nach DIN 4074 trocken sortiert),
  • 2. kein chemischer Holzschutz (wenn seitens AG gewünscht, vertraglich vereinbaren),
  • 3. vor Niederschlag geschützt lagern und transportieren,
  • 4. bauphysikalisch vernünftig konstruieren (siehe neues Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand).

Den ausführlichen Artikel lesen Sie in Ausgabe DDH 8.2014.

zuletzt editiert am 11. Dezember 2020
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