Steildach 2009-08-27T00:00:00Z Neue Winde

Um dem Dachdecker die Umsetzung der DIN 1055-4 "Windlasten" zu erleichtern, wurden vom ZVDH eine Fachinformation herausgegeben. Wir stellen Ihnen diese vor.

Die DIN 1055-4: Einwirkungen auf Tragwerke Windlasten (Ausgabe: März 2005) ist mit Aufnahme in die Liste der Technischen Baubestimmungen in der Fassung Februar 2007 auch für das Dachdeckerhandwerk verbindlich. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. (ZVDH) hat in einem ersten Schritt die Inhalte der DIN 1055-4 für die praktische Umsetzung im Baualltag in der Fachinformation Windsoglasten auf Dächern zusammengefasst.

Windlastparameter angepasst

Die aktuelle Ausgabe der DIN 1055-4 wurde auf Grundlage des Sicherheitskonzeptes der DIN 1055-100 sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse im Vergleich zur Vorgängerausgabe in einigen Bereichen überarbeitet. Als wichtigen Aspekt für das Dachdeckerhandwerk ist die im Anwendungsbereich der Norm formulierte mögliche Anwendung anderer Regelwerke für kleinformatig, überlappend verlegte Bauteile zu werten. Des Weiteren ist die umfangreichere Einteilung der einzelnen Beanspruchungsbereiche der Gebäudeaußenflächen als Unterschied zur Ausgabe von 1986 zu erwähnen. Grund dafür ist die gestiegene Anzahl der Parameter die bei der Windlastermittlung zu berücksichtigen sind. Neben den altbekannten Einflussfaktoren der Tragwerkshöhe und -form sowie der Windzone auf die Größe der Windlast sind nun auch die Einflüsse der Geländerauhigkeit und Topographie, der Tragwerkssteifigkeit sowie der Art des Tragfähigkeits- beziehungsweise Gebrauchstauglichkeitsnachweises zu berücksichtigen.

Der Tragwerksstandort wird nun neben der Windzone auch über die Meereshöhe über NN sowie die Geländekategorie berücksichtigt. Die DIN 1055-4 definiert vier Geländekategorien, welche von glattem, flachem Land über landwirtschaftliche Gebiete und Vorstädte bis hin zu Stadtgebieten die Bebauung und den Bewuchs des Geländes berücksichtigen. Für baupraktische Zwecke definiert die Norm weiterhin zwei Mischprofile: Mischprofil Küste als Übergangsbereich zwischen Kategorie I und II sowie Mischprofil Binnenland als Übergangsbereich zwischen Kategorie II und III. Bei nicht schwingungsanfälligen Gebäuden bis zu einer maximalen Höhe von 25 Meter darf mit Hilfe dieser Mischprofile der Böengeschwindigkeitsdruck vereinfacht angenommen werden. Für genauere Untersuchungen wird der Böengeschwindigkeitsdruck in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe, Windzone sowie Geländekategorie ermittelt. Wie bereits in der Vorgängerausgabe der DIN 1055-4 muss der Geschwindigkeitsdruck mit aerodynamischen Kraft- und Druckbeiwerten für die Tragwerksform multipliziert werden. Der Umfang dieser Werte ist in der überarbeiteten Norm aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse stark angestiegen. Im Bereich der geneigten Dächer gibt sie von Pultdächern über Sattel- und Walmdächer bis zu Sheddächern aerodynamische Außendruckbeiwerte in Abhängigkeit von der Dachneigung sowie dem Anströmwinkel an. Die bisher bekannte Einteilung des Daches in Eck-, Rand- und Innenbereich wurde durch eine differenziertere Einteilung ersetzt. Zum Beispiel werden bei Satteldächern bis zu fünf Bereiche, bei Walmdächern bis zu neun Bereiche unterschieden.

ZVDH: Neue Fachinformation

Um dem Dachdecker eine weitere umfangreiche Ermittlung des Böengeschwindigkeitsdruckes sowie der aerodynamischen Formbeiwerte zu ersparen, enthält die Fachinformation drei Anhänge mit denen nach Einteilung der Beanspruchungsbereiche die weitere Bemessung der erforderlichen Windsogsicherung erfolgen kann. Diese sind wie folgt aufgeteilt: Anhang I gilt für Gebäude mit einer maximalen Höhe von bis zu 10 Meter, Anhang II für Gebäude von 10 bis zu 18 Meter und Anhang III für Gebäude von 18 bis zu 25 Meter. Da es sich bei Windsogsicherungsmaßnahmen um Verankerungen handelt, geben die Tabellen in den Spalten 3 bis 6 die jeweiligen Werte der Bemessungswerte der Windlast infolge des Außendruckbeiwertes nach den vereinfachten Annahmen für den Böengeschwindigkeitsdruck für die Windzonen 1 bis 3 an. Für die Windzone 4 ist nach der Fachinformation immer ein Einzelnachweis erforderlich. Grund dafür ist, dass die Differenz zwischen vereinfachten Annahmen für den Böengeschwindigkeitsdruck und dem höhenabhängigen Böengeschwindigkeitsdruck sehr groß ist, und eine wirtschaftlichere Windsogsicherung mit dem Einzelnachweis erfolgen kann.

Christian Anders

Christian Anders

zuletzt editiert am 24. Februar 2021
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