Mit Veröffentlichung der vollständig überarbeiteten Fassung der DIN 18531 haben sich eine Vielzahl neuer Regelungen für die Planung und Ausführung von nicht genutzten Dachabdichtungen ergeben. Diese zu kennen und zu berücksichtigen, ist für jeden Dachdecker eine Grundvoraussetzung für fachgerechtes Arbeiten.
Die Konzeption der DIN 18531 wurde darauf ausgelegt, dass die Überarbeitung in drei Schritten erfolgt:
- Schritt 1
Im ersten Schritt wurde die Ausgabe September 1991 in einer generellen Überarbeitung an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Um die Norm künftigen Änderungen im Stoffbereich schneller anpassen zu können, wurden die Festlegungen zu den Abdichtungsstoffen in einem eigenen Normenteil (Teil 2) zusammengefasst. Für die Planung von Dachabdichtungen sind verschiedene Beanspruchungsklassen und für die Bewertung der Stoffe Eigenschaftsklassen festgelegt worden. Darüber hinaus wurde erstmals in einer technischen Regel zwei Anwendungskategorien für Abdichtungen aufgenommen, die außer der Festlegung von Mindestanforderungen (Anwendungskategorie K1), auch eine normativ geregelte höherwertige Ausführungsart (K2) beschreibt.
In der DIN 18531-2, Ausgabe November 2005, wurden zunächst nur national genormte Bitumen,- und Polymerbitumenbahnen sowie Kunststoff- und Elastomerbahnen aufgenommen. Darüber hinaus wurden alle bis dahin noch nicht genormten, jedoch praxisbewährten Abdichtungsbahnen wie kaltselbstklebende Polymerbitumenbahnen (KSP) oder Kunststoffbahnen, zum Beispiel aus Ethylen-Vinylacetat-Terpolymer (EVA) aufgenommen. Für diese nicht genormten Bahnen - für die bislang ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) erforderlich war - wurde eigens ein Anforderungsprofil, in Anlehnung an genormte Bahnen, aufgenommen. Danach konnte die Bauaufsicht für diese nicht genormten, bahnenförmige Abdichtungsstoffe, auf die Anforderungen aus DIN 18531-2 verweisen.
- Schritt 2
Die europäischen Normen für bahnenförmige Abdichtungsstoffe haben nach Ablauf der Koexistenzphase die nationalen Bahnennormen abgelöst. Die in Übereinstimmung mit den harmonisierten europäischen Bahnennormen DIN EN 13707 und DIN EN 13956 hergestellten Produkte erhalten eine CE-Kennzeichnung und dürfen somit im Geltungsbereich der Bauproduktenrichtlinie frei gehandelt beziehungsweise in Verkehr gebracht werden.
Leider fordert die europäische Normung nicht die Einhaltung von abdichtungstechnischen Mindeststandards. Die Hersteller werden lediglich verpflichtet mit der CE-Kennzeichnung alle produktrelevanten Eigenschaften zu deklarieren. Aus diesem Grund wurde zur Einhaltung des nationalen Schutzniveaus die Anwendungsnorm DIN V 20000-201 (Ausgabe November 2006) aufgestellt. Sie legt für die in DIN EN 13707 und DIN EN 13956 angegebenen Eigenschaften anwendungsbezogene Anforderungen für die Verwendung in Dachabdichtungen nach DIN 18531 fest und ordnet den Produkten Kennzeichnungen zu (siehe Kasten: Kennzeichnungen).
Nach Veröffentlichung der nationalen Anwendungsnorm DIN V 20000-201 wurde in einem zweiten Schritt die bahnenförmigen Abdichtungsstoffe in DIN 18531-2 (Ausgabe November 2008) angepasst.
- Schritt 3
Aufnahme von flüssig aufzubringenden Dachabdichtungen. Schon im Vorwort der Normausgabe November 2005 ist darauf hingewiesen, dass in einem weiteren Überarbeitungsschritt die flüssig aufzubringenden Dachabdichtungen aufgenommen werden sollen. Dazu mussten alle vier Normteile überarbeitet werden.
Der Entwurf der DIN 18531 (Gelbdruck) wurde als Ausgabe April 2009 veröffentlicht. Die interessierten Kreise der Fachöffentlichkeit hatten die Möglichkeit, bis Ende September 2009 ihre Einsprüche geltend zu machen. Nachdem der NABau- Arbeitskreis die Einsprüche beraten hat, ist Ende des letzten Jahres die Schlussfassung verabschiedet worden. Mit dem Erscheinen der neuen Ausgabe ist etwa im April/Mai 2010 zu rechnen.
Kurt Michels
Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in DDH 03/2010.