Ab 1. August 2016 gilt die neue Ausbildungsordnung. Die bisherige Ausbildungsform mit Fachrichtungen wird ersetzt durch eine mit Schwerpunkten.
Herr Wierschem, Sie haben die Entstehung der neuen Ausbildungsordnung für den ZVDH federführend begleitet. Was ändert sich mit der neuen Ausbildungsform für Betriebe?
Besteht die Gefahr, dass durch die neue Ausbildungsordnung verstärkt einseitig ausgebildet werden wird?
Nein, denn mit Ausnahme der Reetdachtechnik werden die Inhalte aller Schwerpunkte in den ersten zweieinhalb Jahren vermittelt. Einer der Schwerpunkte wird dann im Anschluss vertieft, es entstehen durch die Ausbildung mit Schwerpunkten also keine Defizite. Das heißt: Über den Zeitraum von zweieinhalb Jahren erhalten alle Auszubildenden formell die gleiche Ausbildung.
„Ziel war es, die technische Weiterentwicklung des Berufs abzubilden.“
Artur Wierschem
Muss der Schwerpunkt im letzten halben Jahr vermittelt werden?
Nicht zwingend. Die Schwerpunktinhalte können Betriebe auch wie „Zeitinseln“ über das dritte Ausbildungsjahr verteilen. Bekommt der ausbildende Betrieb zum Beispiel zu Beginn des dritten Ausbildungsjahres einen größeren Auftrag, der sich für die Vermittlung des Schwerpunkts anbietet, kann er diesen für die Schwerpunktausbildung nutzen.
Wer führt die Vertiefung durch?
Die Ausbildung und damit Vertiefung im jeweiligen Schwerpunkt findet ausschließlich im Betrieb statt. Der hat idealerweise ja auch seinen betrieblichen Schwerpunkt in diesem Bereich.
Wann müssen Betriebe den Schwerpunkt festlegen?
Zu Beginn der Ausbildung, dies werden die Handwerkskammern bei der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses fordern. Wenn Betriebsinhaber hiervon zum ersten Mal hören, tun sich viele zunächst schwer und fragen: „Wie kann ich das denn wissen?“ In der Praxis empfiehlt es sich, zunächst den Schwerpunkt des eigenen Betriebs als Maßstab zu nehmen, denn hier besteht ja auch in der Regel unmittelbar der größte Fachkräftebedarf. Außerdem gilt: Wenn sich im Laufe der Ausbildung herausstellt, dass die Talente des Auszubildenden in einem anderen Bereich liegen, kann der Schwerpunkt geändert werden, natürlich nur im Einvernehmen mit dem Auszubildenden. Dies gilt auch für die Situation, wenn sich betriebliche Schwerpunkte ändern sollten.
Die wichtigsten Neuerungen der Ausbildungsordnung:
- In der neuen Ausbildungsform wählen Betrieb und Auszubildender einen Ausbildungsschwerpunkt.
- Der Schwerpunkt wird zu Beginn der Ausbildungsverhältnisses im Ausbildungsvertrag festgelegt und kann im Einvernehmen mit dem Azubi geändert werden.
- Der inhaltliche Schwerpunkt umfasst zeitlich ein halbes Jahr im dritten Ausbildungsjahr.
- Nach Veröffentlichung der Ausbildungsordnung im Bundesgesetzblatt wird eine Downloadadresse bekannt gegeben, zu finden in DDH, ddh.de sowie dachdecker.de. Zusätzlich wird es vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) eine BIBB-Umsetzungshilfe in Onlineform geben, die Hinweise zur effizienten und praxisorientierten Planung und Durchführung der Berufsausbildung im Dachdeckerhandwerk zusammenfasst.
Die neue Ausbildungsordnung ist als Pdf-Datei hier abrufbar:
Malte von Lüttichau