Markt 2015-10-08T00:00:00Z Notfall, Nachwuchs und „No Limits“

In der Schuhmacherstadt Pirmasens trafen sich die Dachdecker aus Rheinland-Pfalz zum diesjährigen Landesverbandstag.

„Es gibt nur einen Boss – den Kunden!“, mit den Worten des Walmart-Gründers Sam Walton machte Peter Freitag, Personal- und Marketingtrainer, den Zuhörern deutlich, wer im Betrieb das Sagen haben sollte. Nachdem Landesinnungsmeister Johannes Lauer die Anwesenden begrüßt hatte, oblag es Freitag, die Zuhörer für den ersten Fachbeitrag zu begeistern. Mit Es­prit und Witz wusste er das Auditorium für sich zu gewinnen. „Dass der Kunde König ist, weiß jeder. Ich habe jedoch den Eindruck, dass mancher Handwerker diese Einsicht noch nicht verinnerlicht hat. Stellen Sie den Kunden in den Mittelpunkt“, so seine Forderung. Der Mensch scannt sein Gegenüber innerhalb von vier Sekunden. In dieser Zeit fällt die Entscheidung: sympathisch oder nicht. Offene Körperhaltung, Blickkontakt und sauberes Äußeres sollten also selbstverständlich sein. Die Kundenbindung geschieht nur zu 8  % im Kopf, der Rest ist Bauchgefühl. Wer richtig fragt, der führt das Gespräch. Vier Kommunikationsregeln helfen, den Kunden auf seine Seite zu ziehen:

- Informationstransfer sichern

- Beziehungsebene stärken

- persönliche Wirkung stärken

- aktiv zuhören.

- Wenn Hinz und Kunz Betreuer wird

Über ein weniger angenehmes Thema, das von vielen sträflich vernachlässigt wird, sprach Dipl.-Handelslehrer Peter Welter. „Sind Sie für den Notfall gerüstet?“, mit dieser Frage verteilte er Fragebögen im Auditorium. Die Bestandsanalyse zeigte auf, was Welter bereits prophezeit hatte: Nicht einmal 10 % der Selbstständigen haben alles für den Notfall geregelt. Der vom ZVDH herausgegebene Ordner „Notfallmanagement im Dachdeckerhandwerk“ hilft, die psychologische Hemmschwelle zu überwinden und sich eingehend mit dem Thema zu befassen. Die Unterlagen sind auch im geschlossenen Mitgliederbereich zu erhalten, eine Fachberatung beim Landesverband. Entscheidungen treffen und Unterschriften leisten darf nur ein Bevollmächtigter, ansonsten wird das Betreuungsgericht eingeschaltet. Es besteht die Möglichkeit der Formfreiheit für Vollmacht und Verfügung, aber angeraten wird der Gang zum Notar. In beiden Fällen empfiehlt sich eine Registrierung bei der Bundesnotarkammer, sodass ein zügiger Entscheidungsprozess im Notfall möglich ist. Die Notfallregelung gibt nicht nur das gute Gefühl, Angehörige und Angestellte gut versorgt zu wissen, sondern ist auch ein adäquates Instrument, bei der Bank zu punkten. Oft wird dem Handwerker fehlende Unternehmensführung unterstellt. Mit dem Ordner „Notfallmanagement im Dachdeckerhandwerk“ zeigt sich der Handwerker vorbereitet für die Zukunft, eine Unterstützung auch bei Rating und Zinsberechnung.

Brigitte Latsch

DDH 19.2015.Lesen Sie den gesamten Artikel in

zuletzt editiert am 11. Dezember 2020
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