Faserzement-Wellplatten mit Bandeinlage vermindern bei gleicher Qualität die Kosten für die Dachdeckung, da auf den Einbau zusätzlicher Absturzsicherungen unterhalb der fertig verlegten Dachdeckung verzichtet werden kann. Durch die Einarbeitung der Sicherheitsbänder wird das Durchfallen von Personen durch die Dachdeckung verhindert, die beim Begehen von Verkehrswegen und Arbeitsflächen, wie Laufbohlen oder ähnliche Einrichtungen, auf Wellplatten stürzen.
Seitenschutz erforderlich
Wellplatten dürfen weiterhin nicht direkt begangen werden. Außerdem ist zu beachten, dass trotz nachgewiesener Durchsturzsicherheit der Wellplatten bei Arbeiten im Dachrandbereichen ein Seitenschutz erforderlich ist. Hier ist der Dachrandbereich gemeint, der sich näher als zwei Meter von der Absturzkante befindet. Wellplatten, die während der Bauarbeiten noch nicht verschraubt sind, gelten nicht als durchsturzsicher.
Bauaufsichtlich zugelassene Wellplatten sind in unterschiedlichen Profilen und Abmessungen auf dem Markt. In der Übersicht sind die Wellplattenprofile zusammengefasst, die zurzeit als "Durchsturzsicher" eingestuft sind. Neben den Nummern der bauaufsichtlichen Zulassungen sind auch die Nummern der BG-Prüfbescheinigungen zur Durchsturzsicherheit aufgeführt.
Wellplatten werden in den Standardlängen von 1250, 1600, 2000 und 2500 Millimeter geliefert. Das neue Profil 177/51 mit sechs Wellen ist um eine Welle breiter als der Klassiker mit fünf Wellen und ebenfalls mit den Bandeinlagen ausgestattet.
Die Prüfung erfolgt nach Vorgaben der BG
Die Prüfung der Faserzement-Wellplatten erfolgt nach den Prüfgrundsätzen GS-BAU-18 "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der bedingten Betretbarkeit oder Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau- oder Instandhaltungsarbeiten". Diese Prüfgrundsätze werden vom Fachausschuss Bau des Hauptverbandes der gewerblichen Berufgenossenschaften herausgegeben. Geprüft werden die Wellplatten mit einem definierten fünfzig Kilogramm schweren Sack aus Leinen oder Leder, der aus einer Höhe von sechzig Zentimeter auf die zu prüfende Dachdeckung fallen muss. Die Wellplatten werden dazu auf einer Unterkonstruktion ohne Neigung, so befestigt wie es in der Verlegeanleitung des Herstellers angegeben ist. Der Unterstützungsabstand muss ebenfalls dem maximalen Wert der bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen.
Schwächster Punkt ist die Mitte der Wellplatte
Kriterium für die Prüfung ist, dass der Sack nicht durch die Wellplatte fällt. Er muss mindestens 15 Minuten auf der Deckung liegen bleiben. Das Bild zeigt einen Fallversuch bei dem die Wellplatte zerstört wurde, der Sack jedoch auf dem Dach liegen bleibt. Die Auftreffstelle muss so gewählt werden, dass die höchste Wahrscheinlichkeit eines Versagens besteht. Dieses ist in der Regel die Mitte der Wellplatte. Die Anzahl der Versuche, die für die Erteilung des BG-Prüfzert-Zeichens erforderlich ist, wird von der Prüfstelle in Abhängigkeit von dem Bauteil festgelegt. In der Regel sind bei Wellplatten aus Faserzement zwei Versuche ausreichend.
Die Prüfungen und Zertifizierungen werden vom Fachausschuss Bau, Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert, Steinhäuser Straße 10, 76135 Karlsruhe, durchgeführt. Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird vom Fachausschuss Bau eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Die Prüfbescheinigung berechtigt den Hersteller die Wellplatten entsprechend zu kennzeichnen.
Durchsturzsichere Wellplatten sind gekennzeichnet
Alle großformatigen Wellplatten, die als Dachdeckung verwendet werden, müssen allgemein bauaufsichtlich zugelassen und dauerhaft mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) gekennzeichnet sein. Dies erfolgt üblicherweise mit einem Prägestempel auf der Oberseite der Wellplatten. Bei den Wellplatten mit Sicherheitsbändern ist zusätzlich nach dem Zulassungsstempel noch das vereinfachte Logo der BG mit dem Zusatz "DS" angebracht. Teilweise erfolgt die Kennzeichnung bei den verlegten Platten im Bereich der Seitenüberdeckung und ist nur nach dem Lösen der Verschraubung und dem Anheben der Wellplatte sichtbar.