Ein neues Elektrogesetz gilt erstmals auch für Photovoltaik-Module.
Demnächst tritt die Neufassung des Elektrogesetzes in Kraft. Erstmals fallen auch Photovoltaik-Module in den Anwendungsbereich des Gesetzes. „Die Inverkehrbringer von Solarstromanlagen sind künftig verpflichtet, alte Module kostenlos zurückzunehmen und der Wiederverwertung zuzuführen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). Um die Rücknahme sicherzustellen, müssen Hersteller jedes Jahr insolvenzsichere Garantienachweise über die voraussichtlich anfallenden Entsorgungskosten erbringen.
Worauf die Akteure der PV-Branche beim Thema Recycling in Zukunft achten müssen und welche Pflichten im Einzelnen zu erfüllen sind, werden der BSW-Solar und der europäische PV-Verband SolarPower Europe bei einem gemeinsamen Seminar am 28. September in Frankfurt am Main erläutern. Die Veranstaltung richtet sich an alle Inverkehrbringer von PV-Modulen, Wechselrichtern und Batteriespeichern. Neben der WEEE-Richtline und dem Elektrogesetz steht auch das gemeinsame Branchenrücknahmesystem für Batteriespeicher auf der Tagesordnung.