In der Theorie klingt alles sehr einfach: „Um den Anforderungen für die Gefährdungsbeurteilung auf Baustellen zu entsprechen, müssen Sie doch nur schauen, was bei der Arbeitsausführung aus Ihrer Sicht eventuell passieren kann und gegen alle festgestellten möglichen Gefährdungen entsprechende Maßnahmen deklarieren!“ Das ist jedoch in der Praxis nicht so einfach.
2014-02-28T00:00:00Z Planung und Wirklichkeit auf der Baustelle
zuletzt editiert am 11. Dezember 2020