Normen für eine ordnungsgemäße Windsogsicherung gelten für alle Beteiligten wie Planer, Ausführende und Herstellerindustrie. Dachdecker müssen bei der Planung daher vor allem die DIN 1055 „Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 4: Windlasten“ beachten.
Zum Themenfeld Flachdach-Praxis
Diese Normen sind:
- die zum Eurocode 1 gehörende DIN EN 1991 1–4 ( 2010-12), bauaufsichtlich eingeführt durch die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) und
- die DIN 1055 „Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 4: Windlasten“ (2005-03) sowie
- die Hinweise zur Lastenermittlung im Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks
Sie geben klare Vorgaben zur Bestimmung der anzusetzenden Windlasten für Bauwerke und Bauteile. Im Rahmen der Überarbeitung der Fachregel für Dächer mit Abdichtungen (Ausgabe 10/2008) wurde das Kapitel Windsogsicherung unter dem Titel 2.6.3 „Maßnahmen zur Aufnahme vertikaler Kräfte (Windsogsicherung)“ geregelt und in das aktuelle Regelwerk Fachregel für Abdichtungen (Ausgabe 12/2016) übernommen. Die Bemessung kann nach den Tabellen des Anhangs I der Fachregel: „Windsogsicherung von Dächern mit Abdichtungen mit einer Neigung unter 5°“ erfolgen.
(Quelle: Hans Peter Eiserloh)
Zum Tipp 1, Windsogberechnung, Flächeneinteilung
