Nach fast 16 Jahren Klageverfahren durch verschiedene Instanzen wurde der Geschmacksmusterstreit um den Schieferdeckstein „Universal“ positiv für Rathscheck entschieden. Die Werner Flosbach GmbH & Co. KG sowie Klaus Flosbach hatten geklagt. Sie waren der Meinung, dass der Universal“-Deckstein gegen das eigene Geschmacksmuster verstoßen würde.
Bis zum BGH Karlsruhe zog sich der Fall. Vor Kurzem wurden die Verfahren vollumfänglich rechtskräftig zu Gunsten von Rathscheck entschieden, sodass keinerlei Schadenersatz- oder Lizenzzahlungen seitens Rathscheck zu leisten sind. Die aufgerufenen Gerichte haben zweifelsfrei festgestellt, dass Universal-Decksteine von Rathscheck in keiner Weise das Geschmacksmuster von Flosbach verletzen.