Mehr als 600 Inkassounternehmen und Wirtschaftsauskunfteien sammeln, speichern und nutzen Bonitätsdaten über Handwerker und deren Kunden. Seit April kann jeder seine persönlichen Daten regelmäßig überprüfen und bei Beanstandungen Korrektur oder Löschung verlangen.
Zum 1. April 2010 ist die Datenschutznovelle I in Kraft getreten. Damit hat jede Person unabhängig von Alter, Wohnsitz und Nationalität das Recht auf eine detaillierte Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten. Kreditauskünfte enthalten in der Regel Informationen darüber, ob ein potenzieller Kunde, Vertragspartner, Kreditnehmer oder Mietinteressent seinen vertraglichen Verpflichtungen stets nachgekommen und ob er auch künftig kreditwürdig ist. Nach der neuen Regelung hat nun jeder das Recht, über sich zu erfahren:
Wer seine Bonitätsdaten an die Auskunftei übermittelt hat
Welche Scorewerte an wen innerhalb des letzten Jahres übermittelt worden sind
Ob er einen guten, mittleren oder schlechten Scorewert hat und weshalb dieser Wert so ausgefallen ist.
Kein gesetzlicher Anspruch besteht darauf, die genaue Scoreformel erklärt zu bekommen, also das mathematische Berechnungsverfahren für den Scorewert. Wichtig sind die Gründe der Entscheidung für den jeweiligen Scorewert im konkreten Fall. Für die Auskunft verantwortlich ist grundsätzlich der Vertragspartner einer Auskunftei, der den Scorewert angewendet hat. Dieser darf aber an die entsprechende Auskunftei verweisen. Dies wird er insbesondere dann tun, wenn er selbst den Scorewert nicht errechnet hat, sondern von der Auskunftei hinzugekauft hat.
Wer wissen will, an wen seine Daten bereits weitergegeben wurden, kann regelmäßig die über ihn gespeicherten Daten im Rahmen einer Selbst- oder Eigenauskunft überprüfen. Wer bei einer Überprüfung der über ihn gespeicherten Bonitätsdaten und Scorewerte auf zu beanstandende Einträge stößt, kann diese auf Antrag durch die Auskunftei korrigieren, ergänzen oder auch löschen lassen. Die Erteilung von Selbst- oder Eigenauskünften ist für den Antragsteller einmal pro Jahr kostenlos. Sollte eine Selbstauskunft oder ein Antrag auf Datenkorrektur oder Löschung nicht oder nur zögerlich bearbeitet werden, empfiehlt es sich, gegebenenfalls bei der Auskunftei nachzuhaken. Führt auch das nicht zu dem gewünschten Erfolg, sollte man sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden. In der Regel ist dies der Landesdatenschutzbeauftragte am Geschäftssitz der Auskunftei.
Verstöße werden sanktioniert
Zuständig für allgemeine Fragen zum Datenschutz und zu den gesetzlichen Änderungen ist der Bundesdatenschutzbeauftragte. Verstöße gegen die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden überwiegend als Ordnungswidrigkeiten mit erheblichen Bußgeldern sanktioniert. Hierfür zuständig sind die jeweiligen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im betreffenden Bundesland. Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung AG (Schufa) verfügt über kreditrelevante Informationen von mehr als 65 Millionen Verbrauchern. Darüber hinaus verfügt die Schufa über Bonitätsinformationen zu Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden sowie zu allen im Handelsregister eingetragenen Unternehmen. Weitere Auskunfteien und den Weg zu Ihnen sind im Info-Kasten aufgeführt.
Wer wissen will, an wen seine Daten bereits weitergegeben wurden, der kann ab dem 1. April 2010 regelmäßig die über ihn gespeicherten Daten im Rahmen einer Selbst- oder Eigenauskunft überprüfen. Wer bei einer Überprüfung der über ihn gespeicherten Bonitätsdaten und Scorewerte auf zu beanstandende Einträge stößt, kann diese auf Antrag durch die Auskunftei korrigieren, ergänzen oder auch löschen lassen. Die Erteilung von Selbst- oder Eigenauskünften ist für den Antragsteller einmal pro Jahr kostenlos.
Ralf E. Geiling
Den kompletten Beitrag mit Informationen zu den führenden Auskunfteien lesen Sie in DDH Ausgabe 8.2010