Entsorgung
Volle Lager in einer Nürnberger Müllverbrennungsanlage: Die ausgelastete Anlage kann laut Nürnberger Zeitung kaum noch Gewerbeabfälle entgegennehmen. Den Zustand hielt Schülerreporter Lenard Meixner eindrucksvoll fest. Foto: Lenard Meixner

Arbeitssicherheit 12. November 2019 Regeln zur Entsorgung

Bei Sanierung und Neubau fällt sehr viel Bauschutt an. Nicht immer ist es ganz leicht zu entscheiden, wohin der Abfall gehört. Abfall wird grundsätzlich in vier verschiedene Kategorien eingeteilt, nämlich Siedlungsmüll, Sonderabfälle, Wertstoffe und Verpackungsabfälle. Wichtig ist in jedem Fall die Abgrenzung zwischen Bauschutt und Bauabfällen sowie recycelfähigem und nicht recycelfähigem Material oder gar Sonderabfällen.


Grundsätzlich ist ein Stoff oder Material als Abfall anzusehen, wenn hierfür eine Behandlung – beispielsweise Sortierung, Kompostierung, chemisch-physikalische Vorbehandlung oder thermische Behandlung – vorgesehen oder erforderlich ist. Abfallwirtschaftlich ist eine detaillierte Unterscheidung der verschiedenen Abfallarten notwendig. Hierfür werden umfangreiche Abfalllisten, Abfallverzeichnisse oder Abfallkataloge verwendet. Diese wurden entwickelt, um den Anfall, die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen nachvollziehbar zu machen und differenziert dokumentieren zu können. Die einzelnen Einträge der Abfalllisten werden im abfallwirtschaftlichen Sprachgebrauch und im Abfallrecht ebenfalls als Abfallarten bezeichnet. Die Einträge auf der jeweiligen Abfallliste sind alphanumerisch (beispielsweise B 1010) oder numerisch (beispielsweise 19 12 12) kodifiziert. Die einzelnen Codes werden als Abfallschlüsselnummern (ASN) oder als Abfallschlüssel bezeichnet.

So müssen die Mitgliedstaaten ab sofort Papier, Metall, Kunststoffe, Glas und ab 2025 auch Alttextilien getrennt sammeln. Auch Bauabfall wird weitgehender geregelt. Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen treffen, um die Wiederverwendung von Produkten zu stärken. Weiterhin müssen sie Systeme schaffen, um die Reparatur und Wiederverwendung zu fördern. Außerdem soll unter anderem die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Bedienungsanleitungen und technischen Informationen gefördert werden.

Entsrogung Sortierung
Alles schön sortieren: Metall: 17 04 und Holz: 17 02 01 Fotos: ZVDH

Die Getrenntsammlung

  • Papier, Pappe, Karton (außer Hygienepapier)
  • Glas
  • Kunststoffe
  • Metalle
  • biologisch abbaubare Abfälle und
  • acht weitere gewerbliche Abfälle, die nicht näher definiert sind, ­jedoch vergleichbar der Abfälle aus privaten Haushalten

Empfohlene Vorgehensweise für Bauschutt

  • Sortierung oder Abtrennen von Fremdstoffen (zum Beispiel Holz, Metalle, mineralischer Anteil, Isoliermaterial),
  • Zerkleinerung,
  • Klassierung (in die entsprechend der Verwertung erforderlichen Korngrößen),
  • Konditionierung (durch Vermischen mit anderen Abfällen zur Erreichung der für den Ersatzbrennstoff notwendigen Eigenschaften im Fall einer energetischen Verwertung).

Energetische Verwertung




Dachbahnen weisen einen Heizwert im Bereich von 20.000 bis 25.000 kJ/kg auf. Sie sind grundsätzlich geeignet, als Ersatzbrennstoff zum Beispiel in Zementwerken oder Kohlekraftwerken eingesetzt zu werden. Voraussetzung für die Eignung einer Anlage zur energetischen Verwertung des Materials sind Verbrennungsbedingungen, die eine Zerstörung der in den Dachbahnen enthaltenen organischen Schadstoffe sicherstellen. Diese und weitere Anforderungen an den Einsatz als Ersatzbrennstoff müssen von den zuständigen Behörden fachlich und genehmigungsrechtlich geprüft werden.

Josef Rühle

Dokumentation der Getrennthaltung Entsorgung von Teer-/bitumenhaltigen DachbahnenIn der Ausgabe lesen Sie alle weiteren Hinweise zu der und auch zu der

zuletzt editiert am 05.04.2023