Die Anpassung des ZVDH-Fachregelwerks ist die Reaktion auf die gestiegenen Anforderungen an geneigte Dächer, neue Produkte und Systeme sowie Ausführungsmöglichkeiten.Wir fassen die Aktualisierungen zusammen.
Seit Beginn des Jahres liegen die vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. (ZVDH) abgestimmten Regelwerksteile vor, die sich aus dem neuen Produktdatenblatt für Unterdeckbahnen, dem Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen sowie den Anpassungen in der Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegel und Dachsteinen zusammensetzen.
So sind zum Beispiel aus den Produktdatenblättern für Unterdeckungen (UDB) und Unterspannungen (USB) die Hinweise für die Ausbildung von Behelfsdeckungen in das Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen übertragen worden. Eine bedeutsame Erweiterung verzeichnen die Produktdatenblätter mit den Hinweisen auf die Verfügbarkeit von passendem Zubehör für Behelfsdeckungen sowie für "naht- und perforationsgesicherte Unterdeckungen beziehungsweise Unterspannungen". Die bereits in den Vorgängern der Produktdatenblätter beschriebenen Materialanforderungen für die Klassen UDB-A, UDB-B, UDB-C sowie USB-A und USB-B wurden übernommen.
Neue Ansätze für den Dachdecker
Mit den Erfahrungen des Dachdeckerhandwerks zur Dauerhaftigkeit werden jetzt diesbezügliche Anforderungen an Unterdeck- und Unterspannbahnen sowie deren Einsatzbereiche gestellt. Die neuen Regeln bieten ein höheres Maß an Sicherheit und Schutz der Dachkonstruktion sowie des genutzten Dachraums für die Bauherrenschaft. Aber auch für den Dachhandwerker ergeben sich durch definierte Mindestanforderungen an Unterdeckbahnen/-spannbahnen mit Grenzwerten und Prüfverfahren sowie einer neuen Zuordnung von Zusatzmaßnahmen neue Ansätze.
Für Planer, Verarbeiter aber auch Hersteller liegt die Herausforderung in der Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben des ZVDH. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei der zertifizierte Widerstand gegen Schlagregen, eine verbesserte Alterungsbeständigkeit sowie die Einbindung der Zubehörprodukte in die Gewährleistung durch den jeweiligen Hersteller. Hierfür hat die Industrie entsprechende Freigaben zu erteilen. Zum Brandverhalten müssen amtliche Prüfzeugnisse vorliegen und die Produkte sind mit der Zusatzmaßnahmen-Klasse (siehe Kasten: Klasseneinstufung) und einer CE-Kennzeichnung zu versehen. Zusätzlich ist die Eignung der Bahnen als Behelfsdeckung zu deklarieren.
Das entsprechende Zubehör ist auf die Unterspann- und Unterdeckbahn abzustimmen und in die Gewährleistung einzubinden. Dabei entstehen durchaus Risiken der Gewährleistungshaftung bei Verwendung von Fremdzubehör. So stellt sich im Versagensfall die Frage, ob der Bahnenhersteller oder Zubehörhersteller oder der Verarbeiter haftbar zu machen ist. Allein aus diesem Grund ist es sinnvoll, nur abgestimmtes System-Zubehör zur Unterdeck-/Unterspannbahn zu verwenden.
Das Merkblatt beschreibt die Anforderungen für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen sowie deren mögliche Ausführung als Behelfsdeckung für den Zeitraum vor Fertigstellung einer Dachdeckung. Es gilt für Planung und Ausführung und enthält eine klassifizierende Einstufung der Zusatzmaßnahmen zur Deckung in sechs Klassen.
Neu ist die Definition der naht- und perforationsgesicherten Ausführung von Unterdeckungen und Unterspannungen. Hierbei sind die Nähte und Stöße regensicher verklebt und in Abhängigkeit vom Werkstoff und dem davon abzuleitenden Bedarf unterhalb der Konterlattung mit Maßnahmen gegen Wassereintrieb wie Nageldichtmaterial gesichert. Zwischenzeitlich wurde vom ZVDH hierfür klargestellt, dass die (bei der "Naht- und perforationsgesicherten Unterdeckung und Unterspannung") vorgesehenen Zusatzmaßnahmen (derzeit) wegen mangelnder Langzeiterfahrung nicht durch eine Bahnenbeschichtung erfüllt werden (siehe auch ZVDH-Regelwerk: Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen, 1.3 Zusatzmaßnahmen zur Regensicherheit, 1.3.2 Zuordnung von Zusatzmaßnahmen, Tabelle 1.1, Seite 7).
Behelfsdeckung: geeignete Materialien einsetzen
Als Behelfsdeckung oder Behelfsabdichtung wird der vorübergehende Schutz einer Konstruktion oder Bauteilfläche verstanden, um das Gebäude vor Feuchtigkeit zu schützen und weitere Arbeiten im Gebäudeinneren zu ermöglichen. In Abhängigkeit von klimatischen Anforderungen, von der Nutzung des Dachraumes und vom voraussichtlichen Zeitraum der Freibewitterung können Unterdeckungen oder Unterspannungen ebenso wie Einhausungen oder Abplanungen als Behelfsdeckungen dienen.
Dies können auch Dampfsperren unter geplanter Aufsparrendämmung oder erste Lagen von mehrlagigen Dachabdichtungen sein. Da diese Werkstoffe der Freibewitterung ausgesetzt sind, müssen sie hierfür geeignet sein und den Vorgaben der Produktdatenblätter entsprechen. Die Eignung als Werkstoff für Behelfsdeckung wird über die Anforderungen der DIN EN 13859-1 hinaus zum Beispiel durch einen Schlagregentest an der TU Berlin nachgewiesen.
Neben der normalen langfristigen Aufgabe als Zusatzmaßnahme zur Regensicherheit im Funktionsschichtenaufbau einer Dachkonstruktion müssen Unterspannungen/Unterdeckungen oft extreme (zeitlich begrenzte) Funktionen übernehmen. Der Hersteller gibt die Dauer der normalen Freibewitterungszeit unter Zusicherung der entsprechenden Eigenschaften an und bestätigt die Eignung als Behelfsdeckung. Es liegt auf der Hand, dass minderwertige Produkte keine Funktionssicherheit übernehmen können.
Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in DDH 18/2010.
Hanns-Christoph Zebe