Handwerker streiten ungern. Vor allem, weil sie wissen, dass der Gang zum Anwalt teuer ist und Prozesse deshalb noch lange nicht erfolgreich enden. Gut, wenn man eine Rechtsschutzversicherung an seiner Seite weiß. Die funktioniert allerdings nur, wenn das fragliche Risiko auch wirklich in der "Firmenrechtsschutz" abgedeckt ist. ZVDH-Justitiar Rechtsanwalt Wolfgang Reinders sprach darüber mit dem Experten RA Nikolaos Penteridis.
Ist Firmenrechtsschutz gleich Firmenrechtsschutz, oder haben die Versicherer unterschiedliche Policen?
Die Policen können sogar sehr unterschiedlich sein. Ein Standardpaket gibt es nicht. In der Regel orientieren sich die Versicherer zwar an Muster-Bedingungen, die vom Gesamtverband der Versicherer herausgegeben werden. Die Policen werden zudem regelmäßig an die neueste Rechtsprechung und die Gesetze angepasst. Die Muster-Bedingungen sind jedoch nicht verbindlich. Deshalb können die Policen im Detail stark voneinander abweichen. Darum ist es ratsam, genau darauf zu achten, welche Leistungen die Police grundsätzlich bereits enthält und was extra hinzugekauft werden kann. Die wichtigsten Risiken muss man eben Punkt für Punkt abklopfen.
Kommen wir zu einigen Beispielen: Der Kunde will nicht zahlen ist der Zivilprozess gedeckt?
Außer der klassischen Insolvenz des Kunden birgt dieser Fall für den Dachdeckerbetrieb sicherlich einer der wichtigsten und häufigsten Risiken. Auseinandersetzungen mit dem Kunden über angebliche Mängel, Nachtragsvergütungen, Stundenzettel, Aufmaßdifferenzen, etc. sind nicht gerade selten. Trotzdem ist dieser Fall standardmäßig von der Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt.
Einige Versicherer bieten ihren Kunden aber einen erweiterten (Vertragsrechts) Schutz an. Danach zahlen die Versicherer zumindest dann die Kosten, wenn der Dachdecker seinen Kunden vor Gericht wiedersehen muss. Dieser Extra-Schutz kostet natürlich auch extra und zwar nicht wenig (circa zwei bis drei Prozent vom Umsatz).
Ist ein Verkehrs-Knöllchen versichert?
Wenn es ein Knöllchen wegen eines Halt- oder Parkverstoßes ist: Nein. Alles andere, was mit Straßenverkehr zu tun hat (zum Beispiel zu schnelles Fahren), wird auch nur dann bezahlt, wenn der Verkehrsrechtsschutz ausdrücklich extra vereinbart worden ist. Wenn jedoch das neue Firmenfahrzeug Mängel hat und der Autohändler die Reklamation ablehnt, zahlen in der Regel die Versicherungen Anwalts- und Gerichtskosten.
Sind arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit den Mitarbeitern im Bereich versichert?
Für alle Arbeitgeber eine wichtige Frage. Wenn Sie sich mit Ihrem Angestellten streiten (Kündigung oder andere Bereiche aus dem Arbeitsvertrag), werden die Kosten grundsätzlich von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Sind Verfahren, auch Bußgeldverfahren, wegen Verstoß gegen Vorschriften der BauBG versichert?
Wenn sich der Dachdecker mit der BauBG streitet, beispielsweise in Fragen der Baustellensicherheit oder bei Regressforderungen nach einem Arbeitsunfall eines Mitarbeiters, werden die dadurch entstandenen Kosten in der Regel erst dann bezahlt, wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. Immer mehr Versicherer zahlen jedoch auch bereits vor der Klage.
Was passiert bei einem Streit mit der eigenen Betriebshaftpflichtversicherung?
Nehmen wir einmal an, die Betriebshaftpflicht will in einem Schadensfall wegen angeblichen Deckungsausschluss den Schaden nicht regulieren. In einem solchen Fall übernimmt die Versicherung die Kosten standardmäßig nicht. Man kann jedoch diesen Extra-Schutz bei fast allen Anbietern dazukaufen. Allerdings ist der Schutz dann meistens auf gerichtliche Verfahren beschränkt.
Wie verhalten sich die Versicherer bei wettbewerbrechtlichen Abmahnungen zum Beispiel angeblichen Urheberrechtsverletzungen?
Ist das Impressum der Website nicht korrekt, kann es richtig teuer werden. Das wissen auch die Rechtsschutzversicherer. Deshalb ist dieser Bereich standardmäßig ausgeschlossen. Insofern sollte der Dachdecker seine Website und insbesondere das Impressum genau überprüfen lassen. Denn seit Mai 2010 ist die sogenannte Dienstleistungs-Info-Verordnung in Kraft. Darin werden neue Standards für die Gestaltung eines Impressums eines Gewerbetreibenden festgelegt. Wer hiergegen verstößt, kann abgemahnt werden.
Was passiert bei einem Streit um Rente und Erwerbsunfähigkeit des Inhabers?
Hier muss unterschieden werden zwischen den gesetzlichen Ansprüchen (Altersrente, Unfallrente usw.) und den privaten Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung). Handelt es sich um gesetzliche Ansprüche, zahlen die meisten Rechtsschutzversicherungen erst ab dem Klageverfahren. Beauftragt der Dachdecker einen Rechtsanwalt für den Widerspruch gegen den Rentenbescheid, muss er dies selber bezahlen. Jedoch gibt es immer mehr Versicherer, die bereits die Kosten ab dem Widerspruch erstatten. Will man gegen die private Berufsunfähigkeitsversicherung vorgehen, weil die zum Beispiel behauptet, man sei gar nicht berufsunfähig, werden die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Einige Versicherer versuchen es zu verhindern. Sie behaupten: "Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zum beruflichen Bereich. Und dieser Bereich ist nicht mitversichert." Dies ist jedoch nicht korrekt. Sollten Sie in dem Bereich Probleme haben, wenden Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt für Versicherungsrecht. Die Versicherer knicken in der Regel ein, wenn man weiß, worauf es ankommt.
Wie ist die Situation bei einer rechtlichen Auseinandersetzung mit möglichen Mietern von Wohneigentum?
Hat der Dachdeckerbetrieb im Anlagevermögen der Firma ein Grundstück, vermietet er ein Haus oder Ähnliches, muss darauf geachtet werden, dass auch der sogenannte Grundstücksrechtsschutz vereinbart wird. Dazu muss das Grundstück ausdrücklich im Versicherungsschein benannt werden. Ansonsten zahlt die Versicherung nicht, wenn gegen einen Mieter vorgegangen werden muss, weil er zum Beispiel die Miete nicht mehr zahlt.
Kann man eine bestehende Police aufstocken oder erweitern?
Eine Police kann jederzeit problemlos aufgestockt werden. Es gibt allerdings keinen rückwirkenden Versicherungsschutz. Das bedeutet: Der Versicherungsnehmer erhält keinen Versicherungsschutz für Fälle, die in der Vergangenheit liegen und in dem der Vertrag in dem Umfang noch nicht galt.
Wie lange läuft eine Police und wann kann man kündigen?
Es ist ratsam, nur eine einjährige Vertragslaufzeit zu wählen. Falls man mit der Versicherung nicht zufrieden ist, kann man sie drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer kündigen. Will man bei einer längeren Vertragslaufzeit wechseln, weil ein anderer Anbieter günstiger oder besser ist, dann ist man bis zum Ablauf gebunden. Eine wichtige Ausnahme: Ist ein Vertrag für länger als drei Jahre geschlossen worden, kann der Versicherungskunde bereits zum Schluss des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Wie teuer darf ungefähr eine gute Police sein?
Es kann kein Richtwert genannt werden. Der Preis ist von vielen Faktoren abhängig: Höhe der Selbstbeteiligung, Höhe der Versicherungssumme, die Anzahl der Mitarbeiter usw. Die wichtigste Regel ist jedoch:
Nicht nur der Preis ist entscheidend. Am besten lässt man sich von versierten, im besten Fall unabhängigen Fachleuten beraten, ob eine Police wirklich gut ist und die infrage kommenden Risiken abgedeckt sind.