2011-04-12T00:00:00Z Schnellschuss oder gezielter Pfeil? Die Kritik

Wenige Monate nach seiner Einführung wird das neue Rentenmodell des Dachdeckerhandwerks kontrovers diskutiert. Lesen Sie hier die zentralen Argumente Dachdeckermeister Hermann-Josef Vogt übt in einem offenen Brief Kritik, der ZVDH antwortet gemeinsam mit der LAK und der IG Bauen-Agrar-Umwelt.

Wo Dachdecker sich derzeit treffen und ihre Meinungen austauschen - das neue Rentenmodell des Dachdeckerhandwerks ist fast immer ein Thema, das kontrovers diskutiert wird. Vielfach wird Kritik an Inhalt und Umsetzung laut, andere halten die Regelung für zukunftsweisend und vorbildlich.

Stellvertretend für diese Branchendebatte kommen in DDH die Vertreter der Positionen zu Wort: Hermann-Josef Vogt,, Obermeister der Dachdeckerinnung Arnsberg-Meschede, übt in seinem folgenden offenen Brief Kritik an der geltenden Regelung. Im Anschluss nehmen die beteiligten Institutionen ZVDH, LAK und IG Bauen-Agrar-Umwelt dazu gemeinsam Stellung:

Die Kritik:

Ende Oktober 2010, kurz vor Beantragung des 13. Monatsgehaltes bei der LAK, bekamen die Betriebe des deutschen Dachdeckerhandwerks den neuen Tarifabschluss bezüglich der Entgeltumwandlung über einen Teilbetrag des 13. Monatseinkommens in einer unzureichenden und nicht alles aussagenden Kurzfassung mitgeteilt. Ein Tarifabschluss, den die meisten Arbeitnehmer nicht nachvollziehen können. Dieses Rentenmodell lässt viele Fragen offen. In Ihrem Flyer wird das Modell wie folgt erklärt:

Der Arbeitnehmer bringt 25 Stundenverrechnungssätze in Höhe von im Mittel 15,55 Euro ein, acht Stunden werden zusätzlich aus dem Topf der LAK (ohnehin Beitragsgelder der Arbeitgeber und Arbeitnehmer) geleistet. Macht insgesamt 33 Stunden × 15,55 Euro = 513,55 Euro. Dies kann steuerfrei eingebracht werden. Danke an die Politik für diese Großzügigkeit. Hier haben auch unsere Politiker erkannt, dass etwas gegen die Altersarmut durch jeden Einzelnen getan werden muss. Soweit ist dies ja eine positive Angelegenheit, denn aus der LAK fließt endlich eigenes Geld an die Mitarbeiter zurück. Der Arbeitnehmer bekommt diese 25 Stunden steuerfrei. Für den Arbeitgeber ist dies sicherlich auch ein Vorteil, weil er den Arbeitgeberanteil ebenfalls einbehalten kann. Die Bruttosumme kommt dann dem Arbeitnehmer in der Ansparung zugute. Bis hierhin ist das Modell auch in Ordnung, wenn man die "Zwangsverwaltung" mal unberücksichtigt lässt. Ich komme aber nun zum Kern Ihrer Zusatzversicherung. Hier beziehe ich mich auf das Rechenbeispiel aus Ihrem Flyer.

Ein Mitarbeiter mit 45 Jahren muss bis zur gesetzlichen Rente in sein eigenes, für ihn geführtes Konto einzahlen. Leider liegt das gesetzliche Rentenalter für Dachdecker, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch, bei 67 Jahren. Somit zahlt der Arbeitnehmer 22 Jahre × 513,55 Euro auf sein Konto ein. Das macht ohne Zins und Zinseszinsen in Summe 11.298,10 Euro. Ich entnehme einer Hochrechnung aus der Metallrente, wo sich aus dieser Summe gerechnet mit Zins und Zinseszinsen eine Gesamtansparung am Ende der Laufzeit von rund 18.514,66 Euro inkl. Überschussbeteiligung ergibt. Bei der Metallrente besteht die Möglichkeit der Kapitalisierung, sprich Einmalauszahlung. Selbstverständlich muss dann auch dieser Betrag mit zurzeit 35 Prozent im Mittel versteuert werden. Wichtig: In Ihrem Modell besteht diese Möglichkeit der Kapitalisierung leider nicht.

Ein gravierender Nachteil zwischen diesen beiden Modellen. Das heißt es gibt keine einmalige Auszahlung an den Versicherungsnehmer, sprich Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer bekommt dann ab dem 67. Lebensjahr eine garantierte monatliche Rente von 54,54 Euro. Teilt man nun die 18.514,66 Euro durch die Leistung von 54,54 Euro, so muss der Arbeitnehmer mindestens 340 Monate oder 28,29 Jahre diese Leistung beziehen, um das Geld zu bekommen, welches er eingezahlt und durch Zinsen erwirtschaftet wurde. Natürlich nicht zu vergessen mit der gewährten Steuerersparnis. Die 54,54 Euro müssen dann leider bei Bezug wieder versteuert werden. Bei Auszahlung dieser ~ 18.514,55 Euro könnte der Bezugsberechtigte bei einer Anlage von drei Prozent 555,44 Euro per Anno erwirtschaften. Dies entspricht fasst Ihrer Leistung aus dem Rechenbeispiel. Eine Versteuerung der Einmalzahlung habe ich jetzt hier nicht berücksichtigt, da der Steuersatz hierfür in 22 Jahren noch nicht bekannt ist. Könnte aber nach jetzigem Stand rund 35 Prozent betragen. Ich betone an dieser Stelle dass ein hundertprozentiges Rechenbeispiel leider nicht zu erstellen ist. Ich rechne hier mit Circa-Zahlen, die sich an marktübliche Kapitalrentenversicherungen anlehnen. Es besteht nun sicherlich auch die Möglichkeit diese Rechnung nur auf den Nettobetrag des durch den Mitarbeiter eingebrachten Betrages von dann circa 7.000 Euro umzurechnen, was aber nicht realistisch wäre. Laut Ihrem Modell muss der Versicherte mindestens 95,29 Jahre alt werden, damit er ein Gewinner wird. Eine Verzinsung seines Kapitals während des Rentenbezuges ist in diesem Modell nicht berücksichtigt, das müsste eigentlich noch zusätzlich gerechnet werden!

Bundesweit wird von rund 65.000 Mitarbeitern im Dachdeckerhandwerk im Schnitt 513,55 Euro pro Jahr einbehalten, das sind rund 33,4 Millionen Euro. In zwanzig Jahren sind dies 668 Millionen ohne Zins und Zinseszinsen. Also rund 835 Millionen Euro inklusive Zins und Zinseszinsen. Wenn nach zwanzig Jahren rund ein Fünftel der Beitragszahler die 54,54 Euro Zusatzrente im Monat bekommen, so leistet die Kasse dann im Jahr für rund 13.000 Rentner "8,5 Millionen Euro an Rentenzahlungen". Gegen 8,5 Millionen Rentenleistung stehen, sollten es dann noch 65.000 Mitarbeiter im Dachdeckerhandwerk sein, 33,4 Million an garantierten Jahreseinnahmen bzw. Jahresbeiträgen, ein Überschuss von rund 24,9 Millionen Euro. Davon abgesehen würde bei einer Drei-Prozent-Verzinsung auf 835 Millionen Euro nochmals rund 25 Millionen an Zinsen eingenommen. Was ja auch gut wäre.

Da kommen berechtigte Fragen auf, zum Beispiel:

Gibt es für Ihr Modell ein mathematisches Gutachten? Wenn ja, wer hat dies erstellt und wo kann man dies einsehen?

Sie garantieren 1,75 Prozent Verzinsung. Der freie Markt garantiert mindestens 2,25 Prozent als gesetzliche Vorgabe.

Bei jeder Versicherung gibt es zwischen den beiden Vertragspartner einen Vertrag mit zwei Unterschriften und damit eine persönliche Police. Warum nicht bei diesem Modell?

Warum bekommt nicht jeder Mitarbeiter persönlich eine umfassende Aufklärung zu dieser Zusatzrente? Der Flyer reicht nicht. Wird dies nicht laut Gesetzgeber sogar verlangt?

Einige Mitarbeiter haben schon die Entgeltumwandlung aus dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei diversen Versicherungen abgeschlossen. Hiermit sind die Liquiditätsgrenzen bei den meisten Versicherungsnehmern schon ausgereizt. Zusätzliche Belastungen sind, wenn überhaupt möglich, nur schwer zu verkraften.

Warum besteht bei Ihrem Modell nicht die Möglichkeit der Kapitalisierung, sprich Barauszahlung des Gesamtbetrages, wenn es der Versicherte nach Vertragsablauf so wünscht?

Inwieweit kann ein Mitarbeiter überhaupt zu diesem Modell gezwungen werden. Es gibt das Betriebsrentengesetz von 2005. Hier wird im § 1a von einem Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung gesprochen nicht von einer Verpflichtung. Also ergibt es sich doch von selbst, dass ein Mitarbeiter nicht zu diesem Modell gezwungen werden darf. Dieses sollte und muss überprüft werden.

Im Namen meiner Mitarbeiter, den Innungsmitgliedern der Dachdeckerinnung Arnsberg-Meschede und Brilon beantrage ich dieses Rentenmodell zu überdenken und die garantierten, monatlichen Rentenzahlungen um ein erhebliches zu erhöhen. Ferner muss eine Kapitalisierung ermöglicht werden.

Hermann- Josef Vogt

Dachdeckermeister und Geschäftsführer der Bedachungen Hermann Vogt in 59759 Arnsberg, Obermeister der Dachdeckerinnung Arnsberg-Meschede

zuletzt editiert am 11. Dezember 2020
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