Steildach 2017-03-14T00:00:00Z Spielraum gewährt

Bei der Sanierung eines denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses in Erlangen mussten die Dachdeckerei Zirm und das Denkmalamt einen Kompromiss finden, um energetische Aspekte und Bestandsschutz in Einklang zu bringen. Die Lösung: geringfügig verlängerte Sparren und moderat verbreiterte Gesimskästen.

Ensemble mit Bestandsschutz

Die sechs Wohnhäuser, in denen durch den Dachgeschossausbau zwölf neue Wohnungen entstehen sollten, bilden in der Nürnberger und Reinhardstraße in Erlangen ein L-förmiges Ensemble. 1927 erbaut waren sie von Anfang an im Besitz der Baugenossenschaft Erlangen EG.

Dieser Genossenschaft gehören rund 900 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern und einige Gewerbeimmobilien in Erlangen. Wie viele größere Immobilienbesitzer ist sie bereits seit einigen Jahren dabei, ihre Gebäude energetisch und substanziell zu sanieren. Bei derartigen Projekten legt die Baugenossenschaft besonderen Wert auf eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit bewährten Handwerkern und Zulieferern. Bauleiter Armin Langgut: „Wir müssen uns darauf verlassen können, dass die Qualität am Ende stimmt und dass wir mit Firmen zusammenarbeiten, bei denen ein Wort noch was gilt.“ So arbeitet die Genossenschaft schon seit 20 Jahren mit der Dachdeckerei Zirm aus Eckental zusammen, die den Dachgeschossausbau durchführen sollte. Für Geschäftsführer Roland Ruppert „eine schöne Zusammenarbeit, bei der man gemeinsam schon viele gute Lösungen gefunden hat und die ich nicht missen möchte“. Über den Innungsdachdecker wurde auch der Fachberater ins Boot geholt, mit dem die Baugenossenschaft in Sachen Wärmedämmung und energetische Ertüchtigung mittlerweile seit sieben Jahren zusammen- arbeitet.

Vorgaben der Denkmalschützer

Dies sollte sich mit dem Projekt in der Reinhardstraße ändern. Hier war im Zuge des Dachgeschossausbaus nicht nur eine komplette Erneuerung der Dachdeckung, sondern auch ein Austausch der bestehenden Dreiecksgauben durch 25 kleine und 15 größere Rechteckgauben geplant. Die Genehmigung dazu hatte das Denkmalschutzamt erteilt, weil sich durch die größeren Gauben ein besserer Lichteinfall und eine höhere Wohnqualität erreichen ließen. Außerdem dienen die größeren Gaubenfenster als Fluchtwege. Letztere fordert die bayerische Brandschutzordnung, da die Mehrfamilienhäuser mit dem Dachgeschossausbau die Gebäudeklasse 4 erreichten. Weil das Dachgeschoss bislang ein Speicher mit entsprechend schlanker Dachkonstruktion gewesen war, genehmigte das Denkmalamt darüber hinaus eine Aufdachdämmung.

Joachim Mohr

Den kompletten Beitrag lesen Sie in DDH 06.2017.

zuletzt editiert am 11. Dezember 2020
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