Ab 1. August 2016 gilt die neue Ausbildungsordnung. Die bisherige Ausbildungsform mit Fachrichtungen wird ersetzt durch eine mit Schwerpunkten. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des ZVDH, Artur Wierschem, fasst für DDH Leser die Änderungen zusammen und sagt, worauf Betriebe zum Start achten sollten. Die wichtigste Änderung: Betrieb und Azubi legen gemeinsam einen Schwerpunkt fest, in dem die Ausbildung vertieft wird.
DDH wird ausführlich zu allen Fragen rund um die Prüfung berichten. Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Azubi bereits vor dem 1. August beginnt – gilt dann die alte oder die neue Ausbildungsordnung?
Zunächst gilt noch die alte Verordnung, da die neue erst am 1. August in Kraft tritt. Es empfiehlt sich aber dringend, das dann schon bestehende Ausbildungsverhältnis ab August nach neuer Verordnung fortzuführen. Beide Vertragsparteien müssen dies aber ausdrücklich vereinbaren.
Was müssen Betriebe für das kommende Ausbildungsjahr auf jeden Fall beachten?
Das Entscheidende ist: Die Betriebe müssen für die neuen Ausbildungsverträge mit ihren Auszubildenden einen Schwerpunkt wählen. Konkret heißt das, dass statt einer von zwei Fachrichtungen einer von fünf Schwerpunkten im Vertrag festgelegt wird.
Dieser Text erschien zuerst in DDH 09.2016 und ist hier in voller Länge zu lesen. Dieser Service ist ein Angebot von DDH und ZVDH für alle Mitglieder der Deutschen Dachdecker-Innungen.