Die Bundesregierung hat den Weg für die Einführung der elektronischen Steuerbilanz (E-Bilanz) frei gemacht und dauerhaft geltende Erleichterungen für den Mittelstand beschlossen.
Die E-Bilanz wird nun ab 2013 eingeführt, ist aber im ersten Jahr noch nicht verpflichtend, sondern freiwillig zu handhaben. Weiterhin müssen die Betriebe nur die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermitteln. Damit wird es in der Regel bei der vereinfachten Überleitungsrechnung verbleiben können.
Dauerhaft wird es Auffangpositionen geben, wobei eine Streichung dieser Positionen zu einem bestimmten Stichtag nicht beabsichtigt ist. Damit soll sichergestellt werden, dass das Buchungsverhalten der Steuerpflichtigen weitgehend unangetastet bleibt.
In der Konsequenz wird es möglich sein, unter Nutzung aller zur Verfügung stehenden Auffangpositionen eine E-Bilanz zu übersenden, die in Gliederung und Umfang kaum detaillierter ist als die bisher in Papierform eingereichte Bilanz nach HGB.
"Die E-Bilanz ist nun so ausgestaltet, dass sie in der ganzen Breite der Unternehmen, namentlich auch bei den kleinen und mittleren Unternehmen Akzeptanz finden wird. Denn die Bundesregierung hat eine Regelung auf den Weg gebracht, die den in einer Pilotphase in Zusammenarbeit mit Kammern, Verbänden und Unternehmen gewonnen Erfahrungen Rechnung trägt", begrüßte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), die Änderungen.
Die E-Bilanz gilt ab dem Wirtschaftsjahr 2013 und die elektronische Übermittlung wird erstmals im Jahr 2014 zusammen mit der elektronischen Steuererklärung konkret angewendet.