26 Tage Urlaub stehen Auszubildenden in der Regel zu. Alle weiteren Fragen zum Thema werden hier beantwortet:
Auszubildende im Dachdeckerhandwerk haben gemäß Tarifvertrag Berufsbildung Anspruch auf einen Jahresurlaub in Höhe von 26 Arbeitstagen, auch wenn das Jugendarbeitsschutzgesetz einen niedrigeren Urlaubsanspruch vorsieht. Als Urlaubsjahr zählt das Kalenderjahr, Samstage gelten nicht als Arbeitstage. Der Urlaub sollte möglichst in der Zeit der Berufsschulferien gewährt werden, da die Schulpflicht auch während des Urlaubs fortbesteht.
Vollanspruch
Der volle Urlaubsanspruch des Auszubildenden wird frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses (= Wartezeit) erworben.
Teilanspruch
Anspruch auf ein Zwölftel des Urlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses hat der Auszubildende, wenn er vor erfüllter Wartezeit oder aber nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte aus dem Ausbildungsverhältnis ausscheidet.
Auszubildende, die nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte (Stichtag 1. Juli) die Lehre beenden oder ausscheiden, erhalten den vollen Urlaubsanspruch von 26 Arbeitstagen.
Beispiele
Beginn der Ausbildung am 15.8. → Urlaubsanspruch von 4/12 von 26 Arbeitstagen = 9 Arbeitstage.
Hinweis: Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
Vertragliches Ende der Lehre am 31.7. → Urlaubs-Vollanspruch von 26 Arbeitstagen.
Achtung: Endet das Ausbildungsverhältnis aufgrund des Bestehens der Gesellenprüfung bereits vor dem 1.7., so ist lediglich der bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Urlaubsanspruch zu gewähren.
Tatsächliches Ende am 25.06. → Urlaubsanspruch von 5/12 von 26 Arbeitstagen = 11 Arbeitstage.
Urlaubsgeld für Auszubildende
Für die Dauer des Urlaubs ist die Ausbildungsvergütung ungekürzt fortzuzahlen.
Darüber hinaus erhält der Lehrling ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 25 % der Ausbildungsvergütung. Die Auszahlung erfolgt für ein komplettes Jahr en bloc oder bei jedem Einzelurlaub mit der nächsten Lohnabrechnung. In diesem Fall ist der arbeitstägliche Teilanspruch zu berechnen.
Beispiel
Ausbildungsvergütung Lehrling 2. Lehrjahr 1.100,00 € / 22 Arbeitstage (hier: September2025) = 50,00 € → Urlaubsgeld pro Urlaubstag: 50,00 € x 0,25 = 12,50 €.
Hinweise
Für Einzelberatungsfälle wenden sich Innungsbetriebe bitte an die Berater der Berufsorganisation in den Innungen und Landesinnungsverbänden. Ausführliche Erläuterungen zu allen Fragen rund um das Ausbildungsverhältnis finden sich im Loseblattwerk Tarif- und Arbeitsrecht Dachdeckerhandwerk , für Innungsbetriebe zum vergünstigten Preis.
