2015-08-06T00:00:00Z Verband begrüßt Änderung bei der Aufzeichnungspflicht

Die Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die Pflicht zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit entfallen zu lassen, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt in den letzten zwölf Monaten mindestens 2.000 Euro brutto betragen habe, stößt auf breite Zustimmung. Ministerin Nahles hat die Bürokratie-Erleichterung nun auf den Weg gebracht; sie gilt seit dem 1. August 2015.

Unverzichtbar bleibe aber weiterhin die gesetzliche Korrektur bei der Auftraggeberhaftung. „Hierzu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lediglich ‚Interpretationshilfen’ angekündigt, die jedoch kein gesetzgeberisches Handeln ersetzen und daher auch nicht die notwendige Rechtssicherheit herbeiführen können. Das führt zu großen Unsicherheiten in den Betrieben und bei den Auftraggebern und bedarf noch einer Nachbesserung“, erklärt Marx.

zuletzt editiert am 11. Dezember 2020
Newsletter