Flachdach 2009-09-07T00:00:00Z Verbundbleche und Lichtkuppeln

Bei Dachabdichtungen mit Kunststoffbahnen -etwa PVC, EVA, ECB, PO-können werkstoffspezifisch An- und Abschlüsse auch mit Verbundblechen hergestellt werden.

Bei der Verwendung von Verbundblechen zur Herstellung von Aufkantungen oder Dachrandprofilen sind die thermischen Längenänderungen, beispielsweise durch klebefreie Zonen im offenen Stoßfugenbereich, zu berücksichtigen. Ebenso sind die Schnittkanten von Verbundblechen zu entgraten, da eine einlagige hochpolymere Abdichtung sowie die Hände des Verarbeiters bei nicht entgrateten Verbundblechen verletzt werden können. Die thermischen Längenänderungen werden durch Einhaltung einer 3 bis 5 mm breiten Stoßfuge bei der Fixierung der Verbundbleche berücksichtigt, worüber anschließend ein ca. 3 bis 5 cm breiter Kreppbandstreifen geklebt wird, der die klebefreie Zone sicherstellt. Die Stoßverbindungen der Verbundbleche erfolgt mit der Bahnenqualität der Dachfläche. Die Kunststoffbahnen werden werkstoffspezifisch (Quellschweißen, Warmgas/Heißluft) mit den Verbundblechen verbunden.

Fixierung der Flächenbahnen

Damit die thermische Längenänderung der Verbundbleche die Dachbahn nicht schädigt, darf die Bahn im Bereich der Stoßfuge nicht aufgeschweißt werden. Mit Verbundblechen lassen sich viele Dachdetails so einfassen, dass sich die betreffenden Kunststoffbahnen systemgerecht, homogen und einfach darauf verbinden lassen. So können aus Verbundblechen etwa Traufbleche für die Dachrinne der Balkonentwässerung, Anschlüsse unter Balkontüren, Einfassungen von zu sanierenden Lichtkuppeln sowie Wandanschlüsse und Dachrandabschlüsse hergestellt werden. Für den Anschluss der Dachabdichtung an das Verbundblech ist in der Regel ein mindestens 80 mm breiter Klebeflansch erforderlich. Für die Ausführung der Anschlüsse mit Verbundblechen gelten die Anforderungen an Wandanschlüsse und Dachrandabschlüsse sinngemäß.

Lichtkuppeln und Lichtbänder aus verschiedenen Kunststoffen sind seit Jahrzehnten fester Bestandteil in Dachabdichtungen. Sie bringen natürliches und energiekostenfreies Tageslicht in alle Bereiche der darunter befindlichen Räumlichkeiten und sorgen für ein gleichmäßiges, blendfreies Tageslicht. Der Lichteinfall über dachinstallierte Lichtkuppeln bzw. Lichtbänder ist im Regelfall um ein fünffaches höher als über Fensterflächen in Wänden. Das hat mit besseren Nutzung des Zenitlichtes zu tun. welches etwa dreimal so hell scheint wie das Seitenlicht.

Weiterhin dienen sie der natürlichen Entlüftung, da die warme und verbrauchte Luft bei Öffnung unverzüglich abgeführt wird. Bei den Anforderungen an den baulichen Brandschutz können Lichtkuppeln und Lichtbänder die Aufgabe von Rauch- und Wärmeabzugsgeräten übernehmen und im Brandfall heiße Brand- und Rauchgase ins Freie leiten. Um die Anzahl der Lichtkuppelöff nungen in der Dachfläche zu minimieren, sollten anstelle von zahlreichen Einzelelementen Lichtbänder zum Einsatz kommen. Lichtkuppelelemente bestehen aus einem Aufsatzkranz und darauf getrennt angeordneten Lichtschalen bzw. Offnungssystemen. Einteilige Lichtkuppeln mit Kleberand sollten nicht verwendet werden.

Mit einem U-Wert von mindestens 3,5 W/m2 K (Wert nach DIN V 4108-4) können Kuppelsysteme in fast allen Situationen eingebaut werden. Wenn erhöhte Anforderungen an den Wärmeschutz wie beispielsweise in Wohn- oder Bürobereichen gestellt werden, kommen drei- oder sogar vierschalige Lichtkuppeln zur Anwendung. Diese erzielen dann L1-Werte von <_ 2,5 Wim2 K (Wert nach DIN V 4108-4 für dreischalige Lichtkuppeln) bis hin zu 1,5 Wlm2 K . Bei der Anordnung mehrere Lichtkuppelelemente soll der Mindestabstand zwischen den äußeren Kanten der Aufsetzkranzklebeflansche untereinander 0,5 m betragen. Die Anschlüsse an die Lichtbänder sind als Wandanschluss auszuführen.

Peter Eiserloh

zuletzt editiert am 24. Februar 2021