Die Planungspflicht für Schneeschutzanlagen ist im Regelwerk des ZVDH verankert. Alle Teile eines Schneefangsystems sowie die Unterkonstruktion sind demnach statisch zu bemessen. Wir zeigen, worauf der Dachdecker achten muss und in wieweit die Statik des Dachtragwerks eine maßgebliche Rolle spielt.
Neben LBO und BGB verpflichtet die DIN EN 1991-1-3
In vielen Städten und Gemeinden, besonders in schneereichen Regionen, ist ihre Verwendung durch örtliche Vorschriften vorgegeben. Ansonsten ist der Einsatz von Schneefangsystemen in Deutschland durch die Verkehrssicherungspflicht (BGB § 823) geregelt. Für das Dachhandwerk ergibt sich aber aus der seit 2012 bauaufsichtlich eingeführten DIN EN 1991-1-3 „Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1–3: Allgemeine Einwirkungen – Schneelasten“ sowie aus den „Hinweisen zur Lastenermittlung“ und dem Merkblatt „Einbauteile bei Dachdeckungen“ im Regelwerk des Dachdeckerhandwerks eine Planungspflicht.
Im Zweifel, Statiker beauftragen
Frisch gefallener Schnee wirkt auf einem geneigten Dach vorerst als Flächenlast, da der Neuschnee in der Regel auf der Dachdeckung liegen bleibt und nicht abrutscht. Sobald sich Schnee verdichtet, mit zunehmender Verweildauer auf der Dachdeckung von der Wärme aus dem Gebäude erwärmt und verdichtet wird, ergeben sich auch Schubkräfte, die parallel zur Dacheindeckung als Trauflast auf die Konstruktion einwirken. Bei einer Schneeauflage auf dem Dach kann es auch zu Eisbildung kommen, wenn das Dach unzureichend gedämmt ist oder wenn bestimmte klimatische Bedingungen mit Tau- und Frostperioden abwechseln.
Besonders deutlich wird dies bei der sogenannten „Eisschanzenbildung“. Hier bringt die austretende Wärme aus dem Gebäude den Schnee an der Auflagefläche zum Schmelzen, das Tauwasser läuft unter der Schneedecke in Richtung Traufe, gefriert zum Beispiel an kalten Zonen eines Dachüberstandes wieder zu Eis und erzeugt hier eine Eisschanze.
Abrutschende Schneelasten wirken immer als Trauflasten. Hier kommen Schneesicherungssysteme zum Einsatz, die bei richtiger Planung und Ausführung die Trauflasten aufnehmen und die Lasten über die Unterkonstruktion in das Dachtragwerk einleiten. Dies zeigt auch das Risiko bei einem nachträglichen Einbau eines Schneesicherungssystems. Die Montage von Schneesicherungsanlagen stellt einen Eingriff in das statische System des Dachtragwerks dar. Gegebenenfalls muss also bei einem Überschreiten der höchstzulässigen Tragfähigkeit eines alten, statisch nicht nachzuweisenden Tragwerks das Versagen der Schneesicherungsanlage eingeplant werden, beziehungsweise die Schneelast zum Beispiel durch Abschaufeln vom Dach entfernt werden. Der Nachweis muss im Zweifel durch einen Statiker erfolgen, welcher durch den Bauherrn beauftragt werden muss. Hinweisgeber hierzu ist aber immer der Auftragnehmer, sprich Monteur der Schneeschutz-Anlage.
Horst Pavel
Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in Ausgabe DDH 1-2.2015.