Bauwalze
Sickerwasser, Bodenfeuchte, drückendes Wasser - bei der Abdichtungsarbeit im Erdreich müssen die örtlichen Gegebenheiten (Wassereinwirkung/Lastfälle) genauestens beur-teilt werden. Foto: Dörken

Flachdach 2017-02-16T00:00:00Z Vom Keller zum Basisgeschoss

Die Nutzung von Räumen in Keller- und Untergeschossen ist mittlerweile zur Regel geworden. Das bedeutet, dass die Forderungen an Dichtung und Dämmung, die auch für oberirdische Bauteile gelten, analog zu erfüllen sind. Lesen Sie, wie die zu erwartenden Lastfälle am Gebäude fachgerecht ausgeführt werden.

Definition der Lastfälle





Für Bodenplatten und erdberührte Außenwände zeigt die DIN 18195 je nach Einbausituation und Art der Wassereinwirkung 3 unterschiedliche Lastfälle auf. Im einfachsten Fall wirken Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser auf das zu schützende Bauteil ein. Unter Bodenfeuchte ist dabei das im Erdreich immer vorhandene und durch die Kapillarkräfte auch gegen die Schwerkraft fortleitbare Wasser zu verstehen. Nicht stauendes Sickerwasser in tropfbar-flüssiger Form kann durch Niederschlags- oder Hangwasser verursacht werden. Solange der das Bauwerk umgebende Boden einen Durchlässigkeitsbeiwert von k > 10 -4 m/s aufweist und das Wasser ungehindert bis zum freien Grundwasserstand absickern kann, finden die im Teil 4 der DIN 18195 beschriebenen Abdichtungsmaßnahmen Anwendung. Bei wenig durchlässigen Böden mit einem k-Wert < 10-4 m/s muss hier eine Dränung nach den Maßgaben der DIN 4095 eingebaut oder eine höherwertige Abdichtung ausgeführt werden. Im ersten Fall muss das Verfüllmaterial der Arbeitsräume selbstverständlich den höheren Durchlässigkeitsbeiwert aufweisen. Im zweiten Fall kann eine Dränagebahn auf der Außenwandfläche in Verbindung mit einer Ringdränage für den notwendigen zügigen Wasserablauf sorgen.

Wenn die örtlichen Gegebenheiten den Einbau einer Dränung nicht erlauben, muss bei wenig durchlässigen Böden dem Lastfall aufstauendes Sickerwasser Rechnung getragen werden. Selbst wenn dieser Zustand nur kurzfristig und vorübergehend auftritt, ist er doch mit einer Belastung durch drückendes Wasser vergleichbar und verlangt eine höherwertige Behandlung, die in Teil 6, Abschnitt 9 der DIN beschrieben wird. Ein vierter Lastfall betrifft erdberührte Wände, Boden- und Deckenplatten unterhalb des Bemessungswasserstandes. Sie müssen grundsätzlich gegen drückendes Wasser abgedichtet werden. Die erforderlichen Maßnahmen und die hierfür zu verwendenden Materialien werden im Teil 6, Abschnitt 8 der DIN 18 195 beschrieben und sind ebenfalls anzuwenden, wenn der Grundwasserspiegel weniger als 30 cm unterhalb der Unterkante Kellersohle des abzudichtenden Gebäudes liegt.

Hans-Peter Raidt

zuletzt editiert am 11. Dezember 2020