Der Plan der EU, Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen mautpflichtig zu machen, ist vorerst gestoppt. Zehntausende Betriebe im Handwerk – und natürlich auch Dachdeckerbetriebe – wären betroffen. Wie es mit der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Eurovignette (EU-Wegekosten-richtlinie) weitergeht, ist bislang noch unklar.
Bei einem Ratstreffen konnten die EU-Verkehrsminister sich nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Neuformulierung der Richtlinie einigen. Strittig war dabei auch der Plan, mittelschwere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen in die Mautpflicht aufzunehmen.
Scheuer sagt Nein
Tausende Handwerksbetriebe betroffen
Zehntausende Betriebe im Handwerk haben Fahrzeuge in diesem Gewichtsbereich. Noch mehr Unternehmen nutzen gelegentlich Anhänger und würden dann auch unter die Mautpflicht fallen. „Das ist ungerecht, denn die leichten und mittelschweren Fahrzeuge des Handwerks verursachen im Gegensatz zu schweren Lkws des Transportgewerbes keinen überproportionalen Verschleiß und tragen bereits über die Kfz- und Energiesteuer mehr als angemessen zum Straßenunterhalt bei.
Große Belastungen fürs regionale Handwerk
Angesichts der Herausforderungen bei der Gebäudesanierung und beim Wohnungsbau sei eine Verteuerung handwerklicher Leistungserbringung kontraproduktiv, sagt Schwannecke. Klimaschutz im Verkehr sei auch dem Handwerk wichtig. Aber eine Maut für mittelschwere Fahrzeuge des Handwerks sei an dieser Stelle nicht zielführend, denn beispielsweise kann ein Tischler oder Dachdecker seine Werkzeuge und Baumaterialien auf dem Weg zum Kunden nicht auf die Schiene verlagern.
Sowohl die EU-Kommission als auch das EU-Parlament hatten sich für eine Streichung der bestehenden Ausnahmemöglichkeiten für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ausgesprochen. Mit einer solchen streckenabhängigen Maut für mittelschwere Nutzfahrzeuge drohten erhebliche Belastungen für den Großteil des regional tätigen Handwerks, so der ZDH. Diese Ausdehnung des Gewichtsbereichs würde in Deutschland nach ZDH-Angaben automatisch ein mautpflichtiges Netz von Autobahnen und Bundesstraßen von mehr als 50.000 Kilometern Länge betreffen.
Quelle: ZVDH