Bei umfangreichen Sanierungen soll der alte Baubestand auf den neuesten Stand gebracht werden. Dann gelten nicht nur die EnEV, sondern auch die einschlägigen Normen für Schallschutz (DIN 4109) und Brandschutz (DIN 4102).
Insbesondere bei alten Holzbalkendecken wird es nahezu unmöglich sein, alle Anforderungen zu erfüllen. Der Aufwand stünde in keinem Verhältnis zum Ertrag. Brand- und Schallschutz würden zum Beispiel eine Komplettsanierung der Decken im Wohnraum darunter mit neuer schwerer Verfüllung und mehrfacher Beplankung erforderlich machen. Das haben auch die Normenverfasser erkannt. Sie sprechen in den jeweiligen Vorschriften von einem technisch vertretbaren Aufwand. Doch wie ist dieser zu verstehen? Aus verschiedenen Gerichtsgutachten ist folgende Interpretation möglich: Auch wenn der Schallschutz, insbesondere der Trittschallschutz, nicht auf den neuesten Stand gebracht werden kann, wird doch das Bemühen um einen relativ guten Schall- oder Trittschallschutz (Einbau einer Trittschalldämmung) honoriert. Es gilt also, dem Bauherrn die Anforderungen und Möglichkeiten zu erklären und mit ihm verbindlich abzustimmen. Wer dagegen nichts unternimmt und seinen Bauherrn auch nicht informiert begibt sich auf "Glatteis". Der erforderliche Schallschutz der Decken hängt entscheidend von der Nutzung ab. In privat genutzten Gebäuden entscheidet der Bauherr selbst, ob ihm der Trittschall vom Dachboden stört. Im Mehrfamilienhausbau (oft mit Stahlbetondecken) ist die Nutzung des Dachbodens zum Beispiel als Trockenboden so intensiv, dass die Belastung aus Trittschall zu Beschwerden führen kann. Ist ein Dachboden tatsächlich intensiv genutzt, empfiehlt sich im Zuge einer Sanierung unter die Dachbodenelemente eine Lage Trittschalldämmung vorzusehen.
Die Bewohner der obersten Wohnung unter dem Trockenboden haben Anspruch auf eine Deckenkonstruktion, die nach einer Sanierung möglichst dem Stand der Technik entspricht. Es ist nachvollziehbar, wenn Mieter von sanierten Wohnungen mit höherer Miete auch höhere Komfortwünsche haben.
Beispiel Holzbalkendecke
Eine übliche Holzbalkendecke mit Schlacke verfüllt, von unten verputztes Rohrgeflecht, entspricht im Normalfall keiner modernen Anforderung. Schall- und Brandschutz sind kaum vorhanden; Wärmeschutz: Fehlanzeige. Nach einer Dachbodensanierung besitzt die Decke einen zeitgemäßen Wärmeschutz, der Schallschutz hat sich geringfügig verbessert und der Trittschallschutz ist bei Einsatz einer zusätzlichen Trittschalldämmung merklich besser. Um den Brandschutz zu verbessern, müsste man im bewohnten Wohnraum von unten das verputzte Rohrgeflecht gegen eine Brandschutzdecke austauschen. Solche Anforderungen sind bei Holzbalkendecken nur mit hohem finanziellem Aufwand zu erfüllen und in der Praxis äußerst selten machbar.
Mit Dachbodenelementen gedämmte, begehbare Holzbalkendecke (1), und Trittschalldämmung gedämmte, begehbare Holzbalkendecke (2), und Trockenestrich auf Trittschalldämmung gedämmte, begehbare Holzbalkendecke (3). Eine normale, 16 Zentimeter dicke Stahlbetondecke weist bereits durch ihre Masse einen soliden Schall- und Brandschutz auf. Der Trittschallschutz ist dagegen nur gering ausgebildet; Wärmeschutz: Fehlanzeige. Nach einer Sanierung mit Trittschalldämmung unter den Dachboden-Elementen ist eine solche Konstruktion im Rahmen des technisch Machbaren Stand der Technik. Doch Vorsicht bei erhöhten Anforderungen an Schall- und Trittschutz. Hier sollte der Bauherr unbedingt entsprechend beraten und schriftlich informiert werden.
Die Anforderungen im Einzelnen
-Brandschutz: F30 bis F90 (je nach Landesbauordnung)
-Wärmeschutz: U-Wert < 0,3 W/m²K (gemäß EnEV)
-Luftschallschutz: R´W > 53 dB (Standard), R´W > 55 db (erhöht)
-Trittschalldämmung: L´R,W < 53 dB (Standard), L´R,W < 46 dB.
Gerard Halama