Im Sommer hat die neue Ausbildungssaison angefangen. Letzte Woche rief ein Betrieb an und fragte mich: „Was darf denn ein Jugendlicher unter 18 Jahren machen? Jugendliche dürfen doch keine gefährlichen Arbeiten durchführen und nicht mit kraftbetriebenen Maschinen oder der Kettensäge arbeiten.
Wie sollten Sie denn nun vorgehen? Zuerst einmal sollten Sie sich von der BG Bau die Baustein-Merkhefte zum Beispiel die BGI 656 Dacharbeiten besorgen. Diese lassen sich als Printversion kostenlos ganz bequem über die Internetseite der BG bestellen. Sie müssen bei der Bestellung nur ihre BG-Mitgliedsnummer angeben und schon bekommen Sie die Hefte in gewünschter Stückzahl. Diese Hefte können Sie verwenden, um die Unterweisungen für den Bereich Arbeitsschutz durchzuführen. In diesen Heften steht auch für einige Maschinen das Mindestalter für die Benutzung. Diese Beschreibung der Vorgehensweise beschränkt sich nicht nur auf Jugendliche unter 18, sondern gilt allgemein für Lehrlinge.
Aufgaben und Lösungen für Azubis im Dachdeckerhandwerk
"Lernen durch Schmerzen“ keine Alternative
Asbestarbeiten generell verboten
Das Erste was Sie mit dem Lehrling durchführen müssen, ist eine umfangreiche Sicherheitsunterweisung. Da Jugendliche noch keine Erfahrung haben, unterschätzen diese die Gefahren. Es werden unnötige Risiken eingegangen. Die Alternative „Lernen durch Schmerzen“ darf keine sein. Diese Sicherheitsunterweisungen müssen Sie halbjährlich wiederholen. Vergessen Sie bitte nicht, diese Unterweisungen zu dokumentieren und den Jugendlichen unterschreiben zu lassen. Bei allen Arbeiten müssen Sie eine fachkundige Aufsicht sicherstellen, deshalb sollten Sie mit den Mitarbeitern sprechen, wie diese Aufsicht immer sichergestellt wird. Vor jeder neuen Arbeit sollte die aufsichtführende Person sich Zeit nehmen und dem Lehrling erklären, wie diese Arbeit durchgeführt wird und was passieren kann. Jugendliche sollten nie alleine arbeiten. Es sei denn, der Azubi hat mit dieser Arbeit Erfahrung und hat bewiesen, dass er das nötige Gefahrenbewusstsein aufgebaut hat. Bei den Gefahrstoffen verhält sich das ähnlich. Hier haben wir aber noch weitere Einschränkungen. Bei Arbeiten mit Asbest gibt es ein generelles Verbot für Jugendliche. Das gilt für alle Stoffe, die krebserregend sind. Wenn Sie nicht wissen, ob ein Jugendlicher mit einem gewissen Stoff arbeiten darf, fragen Sie doch bei ihrem zuständigen AMD der BauBG nach. Da bekommen Sie die richtige Auskunft. :
