Schwarzarbeit führt zu einer Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil der seriösen und rechtstreuen Unternehmen. Doch was genau ist Schwarzarbeit?
Unter den Begriff „Schwarzarbeit“ fallen viele Formen der illegalen Beschäftigung. Gemeint sind nicht nur Tätigkeiten, die ohne Anmeldung oder Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen erfolgen, sondern auch andere Formen wie z. B.:
- Das Vortäuschen einer selbstständigen Tätigkeit bei tatsächlich abhängiger Beschäftigung (Scheinselbstständigkeit).
- Das unrechtmäßige Beziehen von Sozialleistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld 1 und 2.
- Die unvollständige Anmeldung und Abrechnung aller geleisteten Arbeitsstunden
- Die Ausübung von Tätigkeiten ohne die erforderliche Erlaubnis
- Die Schlechterstellung von ausländischen Arbeitnehmern.
- Nichteinhaltung der geltenden Arbeitsbedingungen (z. B. Zahlung des gesetzlichen sowie der tarifvertraglichen Mindestlöhne).
- Verstoß gegen das Verbot der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe.
- Nichtabführung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen.