Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, müssen Sie schnell handeln. Das heißt aber nicht, dass man jegliche Post vom Anwalt anerkennen muss. Wir zeigen die Möglichkeiten auf, sich zur Wehr zu setzen
Es gibt aber auch selbst ernannte „Wettbewerbsschützer“, die es nur auf Ihr Geld abgesehen haben. Sie mahnen über einen Anwalt jeden auch noch so kleinen Verstoß ab. Gleichzeitig erhalten Sie eine Gebührenrechnung, die nicht von Pappe ist. Wenn diese Abmahner nach den Buchstaben des Gesetzes im Recht sind, müssen Sie zahlen, auch wenn letztlich kein Schaden für andere entstanden ist. Es ist bedauerlich, dass es bis heute noch kein Verbot solcher Abmahn-Institutionen gibt, die nicht am Wettbewerb interessiert sind, sondern nur möglichst große Gewinne erzielen wollen.
Steilvorlagen für andere vermeiden
Natürlich sollte man seine Werbebotschaften von vorneherein „abmahndicht“ verfassen. Das heißt, dass man immer bei der Wahrheit bleibt. Wissentlich falsche Angaben in Ihren Aussagen sind eine Steilvorlage für jeden, der abmahnen will. Aber auch, wenn Sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben, werden gerade „professionelle Abmahner“ immer noch ein Haar in Ihrer Werbesuppe finden. Insbesondere bei teuren Werbekampagnen sollten Sie deshalb Ihre Werbebotschaften von einem Fachanwalt prüfen lassen. Hier können mitunter auch die Handwerkskammern helfen. Abmahnbar sind beispielsweise folgende Fälle:
Sie schreiben: „Wenn’s durchs Dach regnet: Wir sind jederzeit für Sie da.“ Tatsächlich sind Sie aber nur von Montag bis Freitag erreichbar. Das ist irreführende Werbung.
Sie verlosen unter neuen Auftraggebern wertvolle Preise. Das gilt im Wettbewerbsrecht als überzogene Anlockung von Kunden und kann abgemahnt werden.
Sie starten eine Telefonaktion und rufen Ihre Kunden ohne deren Erlaubnis an. Das stellt eine unzumutbare Belästigung dar.
Sie haben eine Homepage ohne gesetzlich vorgeschriebenes Impressum. Hier spricht man von einer Verschleierung.
Sie haben für Ihre Homepage einen Stadtplan kopiert, damit man Sie besser finden kann. Das ist eine Verletzung des Copyrights (Urheberrecht).
Hartmut Fischer
Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in DDH 04/2014.