Markt 2015-10-08T00:00:00Z Welche Steuer gilt?

Wer einen neuen Pick-up kauft, steht vor der Frage, ob die günstigere Lkw-Steuer anfällt oder das Fahrzeug steuerlich als Pkw gilt. Dabei kommt es weniger auf die tatsächliche Nutzung des Wagens an – entscheidend für die Einstufung sind bestimmte Fahrzeugmerkmale.

Personenkraftwagen Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind.

Mehr Aufschluss liefert die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH). Der BFH hat Merkmale entwickelt, um Fahrzeuge der Lkw- oder der Pkw-Seite zuzuordnen. Dabei kann nach Auffassung des Gerichts kein Merkmal von Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs als von vornherein allein entscheidend angesehen werden. Auch die Größe der Ladefläche und ihr Verhältnis zur Fläche ist nur ein Gesichtspunkt bei der Gesamtabwägung, der allerdings umso mehr ins Gewicht fällt, je deutlicher die Ladefläche die Fläche für die Personenbeförderung überwiegt. Nicht bindend ist hingegen die Einstufung in eine bestimmte Fahrzeugart, die die Zulassungsbehörde vornimmt.

Die entscheidenden Merkmale für die Einstufung:

- Zahl der Sitzplätze

- verkehrsrechtlich zulässige Zuladung

- Größe der Ladefläche

- Ausstattung mit Sicherheitsgurten und Sitzbefestigungsgurten

- Verblechung der Seitenfenster

- Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells

- Motorisierung und die damit erreichte Höchstgeschwindigkeit

- äußeres Erscheinungsbild

- bei Serienfahrzeugen die Herstellerkonzeption.

Zunächst überraschend für den Fahrzeughalter mag der Umstand erscheinen, dass es bei der Einstufung nicht auf den tatsächlichen Einsatz oder die Verwendungsabsicht ankommt. Ob der Dachdeckerunternehmer also vorhat, mit seinen Fahrzeug vor allem Material, Maschinen und Geräte zu transportieren, ist unerheblich.

19.2015Mehr Informationen erhalten Sie in DDH

zuletzt editiert am 11. Dezember 2020
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