Bisher waren Bauherren auf Architekten und Ingenieure angewiesen, wenn sie Pläne bei den Bauaufsichtsbehörden einreichen wollten. Das Land Nordrhein-Westfalen will nun die Vorschriften für kleinere Bauvorhaben lockern. Künftig soll es möglich sein, kleinere Bauvorhaben wie Terrassenüberdachungen, Wintergärten, Dachgauben und Balkone auch von Bauhandwerkern planen zu lassen.
Bisher waren Bauherren auf Architekten und Ingenieure angewiesen, wenn sie Pläne bei den Bauaufsichtsbehörden einreichen wollten. Das Land Nordrhein-Westfalen will nun die Vorschriften für kleinere Bauvorhaben lockern. Künftig soll es möglich sein, kleinere Bauvorhaben wie Terrassenüberdachungen, Wintergärten, Dachgauben und Balkone auch von Bauhandwerkern planen zu lassen.
"Diese Vereinfachung der Landesbauordnung ist nicht nur ein wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau und bürgerfreundliches Verwaltungshandeln, sie entspricht auch einer langjährigen Forderung unseres Verbandes", sagt Dipl.-Ökonom Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer der Bauverbände Westfalen. Die sog. "Baumeister-Regelung", wonach Handwerksmeister des Bauhauptgewerbes, also Meister des Maurer-, Beton- und Stahlbetonbauerhandwerks oder des Zimmererhandwerks berechtigt sind, Bauanträge für freistehende Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen einzureichen, gilt bislang nur für diejenigen Handwerksmeister, die bereits seit 1972 bauvorlageberechtigt sind.
"Wir begrüßen, dass die "kleine Bauvorlageberechtigung" jetzt neu geregelt wird", so Schulte-Hiltrop. Wie in anderen Geschäftsbereichen auch erwarteten Kunden heute mehr und mehr gebündelte Leistungen. Um dieser Nachfragestruktur entsprechen zu können, sei es unerlässlich, dass Bauhandwerker auch planerische und die Leistungserstellung koordinierende Tätigkeiten durchführen dürfen. Schulte-Hiltrop: "Besondere Relevanz wird die Bauvorlageberechtigung im Bereich "Sanierungen und Modernisierungen" erfahren. "Bauen im Bestand", insbesondere zur Verbesserung der Energieeffizienz, gewinnt in Zeiten, in denen sich der Wohnungsneubau rückläufig entwickelt, zunehmend an Bedeutung. Umso wichtiger ist es für unsere mittelständischen Mitgliedsbetriebe, die überwiegend im Wohnungsbau tätig sind, in Zukunft neue Angebotspakete - "Planen und Bauen aus einer Hand" - schnüren zu können, um so den Wünschen der Kunden besser gerecht werden zu können."