Markt 2016-05-31T00:00:00Z Zahl der Arbeitnehmer aus dem Ausland steigt

Die Zahl der nach Deutschland entsandten Bau-Arbeitnehmer ist im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Seit dem Krisenjahr 2009 hat die Zahl der entsandten Arbeitnehmer damit durchgängig zugenommen. Allerdings lag die Zahl der Entsendungen zu Beginn der 2000er Jahr noch deutlich höher.

Nach Herkunftsländern betrachtet führt Polen nach wie vor die Liste der Entsendestaaten an. Andere osteuropäische Länder wie Ungarn, Slowenien und vor allem Rumänien haben aber an Bedeutung gewonnen. Die Zahl der nach Deutschland entsandten Bau-Arbeitnehmer ist im vergangenen Jahr auf 106.964 Arbeitnehmer gestiegen. Dies geht aus den Meldungen der Entsendebetriebe zum Urlaubsverfahren bei SOKA-BAU hervor.

Steigung seit 2009

Mit rund 9 % war der Anstieg aber schwächer als in den vergangenen beiden Jahren als die Zahl der Entsendungen noch um jeweils rund 10 % bzw. 18 % zugenommen hat. Seit 2009 ist die Zahl der Entsendungen in die deutsche Bauwirtschaft stetig gestiegen – im Vergleich zur Jahrtausendwende liegt die Zahl der Entsendungen aktuell aber auf einem niedrigeren Niveau. Im Jahr 2001 wurden noch rund 121.000 Arbeitnehmer nach Deutschland entsandt. Da die Zahl der gewerblichen inländischen Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren geringer gestiegen ist als die Zahl der Entsendungen, hat die Bedeutung der entsandten Arbeitnehmer für die deutsche Bauwirtschaft entsprechend zugenommen. Im vergangenen Jahr lag das Verhältnis der entsandten Arbeitnehmer zur Zahl der inländischen gewerblichen Arbeitnehmer bei rund 20 %, während es 2009 noch bei ungefähr 11 % lag. (Die Zahl der entsandten Arbeitnehmer wird allerdings – anders als die Zahl der gewerblichen Arbeitnehmer– kumulativ über das gesamte Jahr erfasst und die Quote damit nach oben verzerrt. Darüber hinaus werden auch Betriebe erfasst, die nach anschließender Prüfung wegen baufremder Tätigkeit nicht unter den Geltungsbereich der Tarifverträge fallen.)

Chancengleichheit durch Mindestlöhne und tarifliche Urlaubsverfahren



Die Zahlen verdeutlichen, dass sich die Entsendung von Arbeitnehmern in der Bauwirtschaft trotz Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union weiter dynamisch entwickelt. Dies stellt für die Branche insbesondere mit Blick auf die Wahrung eines fairen Wettbewerbs eine besondere Herausforderung dar. Dabei tragen sowohl die tariflichen Mindestlöhne als auch das tarifliche Urlaubsverfahren, das auch für Entsendebetriebe gilt, dazu bei, die Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten.

zuletzt editiert am 11. Dezember 2020
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