Seit nunmehr vier Jahren ist die Pflicht zum Nachweis der Ausbildereignungs-(AEVO)-Prüfung für Ausbilder und Ausbilderinnen in Deutschland von der Bundesbildungsministerin ausgesetzt. Ausbilden kann seitdem jeder, der einen Berufsabschluss hat. Spätestens zum nächsten Ausbildungsjahr 2008 muss die Bundesregierung entscheiden, ob sie diesen Weg zum vermeintlichen Abbau von Ausbildungshemmnissen weiter beschreiten will oder ob sie von Ausbildern und Ausbilderinnen wieder einen Nachweis an Kompetenz für diese Bildungs- und Erziehungsaufgabe verlangt.
Dazu erklären Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) und Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen Gewerk-schaftsbundes (DGB):
"Die geprüfte Ausbildereignung als Qualitätsgarant für das duale Berufsausbil-dungssystem muss unverzüglich wieder eingesetzt werden! Ein nennenswerter Beitrag zur Gewinnung von mehr Ausbildungsbetrieben wurde durch die Ausset-zung der Ausbildereignung nicht geleistet; das wird auch die wissenschaftliche Evaluierung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung zeigen. Auf der anderen Seite gibt es Hinweise, dass Schwierigkeiten zwischen Betriebsleitern und Aus-zubildenden eher zunehmen und die Ausbildungsberater und -beraterinnen der Kammern bei der Vermittlung in Konflikten stärker als in der Vergangenheit ge-fragt sind. Zudem sind mehr Ausbildungsabbrüche und höhere Nichtbestehens-quoten bei Abschlussprüfungen weitere negative Auswirkungen, die für die Be-triebe und die Jugendlichen ein Problem sind. Die Anforderungen in den Ausbildungsberufen steigen weiter an. Wenn jedoch immer mehr Jugendliche die Schulen mit Wissensdefiziten und geringerer persön-licher Sozialkompetenz verlassen, ist hochqualifiziertes Ausbildungspersonal in der Berufsbildung mehr denn je vonnöten. Mit der AEVO-Prüfung erweitern Fachkräfte ihre betriebliche Erfahrungsqualifika-tion um berufs- und arbeitspädagogisches Fachwissen. Sie erwerben eine Ausbil-dungskompetenz, die methodisch-didaktische, jugendpsychologische und ausbil-dungsrechtliche Aspekte umfasst. Jugendliche und Eltern vertrauen auf diese kompetenten Ausbilder und Ausbilderinnen, die wissen, was man für eine solide Berufsausbildung braucht. Diese Qualifikation darf deshalb nicht nur auf freiwilli-ger Basis erfolgen, sondern muss verpflichtende Voraussetzung für die Aufnahme einer Ausbildungstätigkeit sein. ZDH und DGB fordern die Bundesregierung deshalb gemeinsam auf, die Ausbil-dereignungsverordnung (AEVO) schnellstmöglich wieder in Kraft zu setzen. Deutschland braucht eine Qualifizierungsoffensive für die gesamte Bildungsland-schaft. Die Qualität der Ausbildung im weltweit anerkannten dualen Berufsausbil-dungssystem darf nicht dem Zufall zu überlassen werden, sondern muss sich auf geprüftes Ausbilderpersonal stützen!"