Dachdecker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO). Dieser Beruf wird im Dachdeckerhandwerk in den folgenden Fachrichtungen ausgebildet: Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik Reetdachtechnik. Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Mehrheit der von den Betrieben eingestellten Auszubildenden besitzt den Hauptschulabschluss , ein knappes Viertel einen mittleren Bildungsabschluss. Eine Starthilfe zum Ausbildungszugang bieten Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz die Qualifizierungsbausteine im Handwerk.
Vergütung
Dachdecker/innen - Fachrichtung Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik werden in Handwerksbetrieben ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung.
Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird.
Neuregelung der Ausbildungsvergütungen
Für Ausbildungsverhältnisse, die im Jahre 2008 bereits bestehen, sind ab dem 1. August 2009 folgende Ausbildungsvergütungen zu zahlen:
- Auszubildende, die ihre Lehre bereits vor dem vollendeten 18. Lebensjahr begonnen haben:
1. Ausbildungsjahr: 406 Euro pro Monat
2. Ausbildungsjahr: 563 Euro pro Monat
3. Ausbildungsjahr: 703 Euro pro Monat
- Auszubildende, die bei Ausbildungsbeginn bereits 18 Jahre alt waren:
1. Ausbildungsjahr: 539 Euro pro Monat
2. Ausbildungsjahr: 733 Euro pro Monat
3. Ausbildungsjahr: 875 Euro pro Monat
Die bisher geltende Differenzierung in der Höhe der Ausbildungsvergütungen, je nachdem, ob der Lehrling bei Beginn der Ausbildung jünger oder älter als 18 Jahre war, gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die im Jahre 2008 bereits bestehen, bis zu deren Ende. Auszubildende, die ihre Ausbildung ab dem 1. August 2049 beginnen, erhalten einheitlich folgende Ausbildungsvergütungen:
I . Ausbildungsjahr: 450 Euro pro Monat
2. Ausbildungsjahr: 630 Euro pro Monat
3. Ausbildungsjahr: 875 Euro pro Monat
Urlaubsanspruch von Auszubildenden
Auszubildende erhalten künftig einheitlich 26 Arbeitstage Jahresurlaub (§ b Ziff. 1 Satz 1 TV Berufsbildung). Die bisher geltende Regelung, dass Auszubildende ab Vollendung des 30. Lebensjahres 29 Arbeitstage Jahresurlaub erhielten, entfällt damit ab 1. August 2008 ersatzlos.
Anpassung der Löhne und Gehälter
Zu Beginn der Tarifverhandlungen stand eine Forderung der Gewerkschaft im Raum, nach der die Löhne und Gehälter zum 1. Juli 200$ auf einen Schlag um 6,8 % erhöht werden sollten. Nach langwierigen und intensiven Verhandlungen wurde ein zweistufiges Ergebnis erzielt. In der ersten Stufe werden mit Wirkung vom 1. August 2008 die Löhne und Gehälter um 3,4 % erhöht. In der zweiten Stufe werden die Löhne und Gehälter mit Wirkung vom 1, Juli 2009 um weitere 3,0 % erhöht. Die Lohn- und Gehaltstarifverträge können erstmalig zum 31. August 2010 gekündigt werden.
Mindestlohn für Dachdecker
Allgemeinverbindlich, das heißt gesetzlich geregelte Mindestlöhne gibt es in Deutschland derzeit nur für das Baugewerbe, das Dachdeckerhandwerk, das Abwrack- und Abbruchgewerbe sowie für das Maler- und Lackiererhandwerk. Für das Dachdeckerhandwerk liegt der Mindestlohn bundesweit einheitlich für alle Beschäftigten bei rund 10,00 Euro.