Steildach: Der ZVDH hat Ende März2024 eine Reihe von neuen Regelwerken veröffentlicht. Aus der Sicht der Hersteller ergab sich eine deutliche Vereinfachung. Und auch wenn es einer Eingewöhnungsphase bedarf, der Verarbeiter kann sich über eine Verschlankung der Vorschriften freuen.
Seit April 2024 haben die überarbeiteten „Fachregeln für Dachziegel und Dachsteine“ Gültigkeit. In diesem Zuge wurde auch das „Merkblatt Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen“ überarbeitet sowie die bisher getrennten Produktdatenblätter für Unterdeck- und Unterspannbahnen zu dem neuen „Produktdatenblatt für Unterdeck- und Unterspannbahnen (UDB/USB)“ zusammengelegt und angepasst. Komplett neu ist das „Produktdatenblatt für diffusionsoffene Unterdeckbahnen für erweiterte Anwendungen (UDB-eA)“. Was ändert sich dadurch bei der Planung der Zusatzmaßnahme?
Fünf erhöhte Anforderungen
Die Zuordnung von Zusatzmaßnahmen bei Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen ist völlig neu strukturiert worden. Die „berühmte” Tabelle 1 ist aus den „Fachregeln für Dachziegel und Dachsteine“ verschwunden. Die Anzahl der „erhöhten Anforderungen” ist deutlich reduziert und klarer definiert. Die „Zählerei”, wie viele erhöhte Anforderungen zu welcher Zusatzmaßnahme führen, ist vorbei.
Es gibt nur noch fünf „erhöhte Anforderungen“:
- große Sparrenlängen > 10 m gemäß Tabelle 1
- konzentrierter Wasserlauf auf Teilflächen des Daches
- besondere Dachflächen wie geschweifte Gauben, Tonnen- und Kegeldächer
- schneereiche Gebiete (Schneelast ≥ 1,5 kN/m²)
- windreiche Gebiete der Windlastzone 4 oder Kamm- und Gipfellagen oder Schluchtenbildung
Stattdessen wurden die Zusatzmaßnahmen den Regeldachneigungen direkt zugeordnet. Dachziegeldeckungen werden fünf Regeldachneigungen zugeordnet: 22°, 25°, 30°, 35° und 40°. Bei Dachsteindeckungen sind es vier Regeldachneigungen: 22°, 25°, 30° und 40°. Die Mindestdachneigung bei Dachziegeln und Dachsteinen bleibt bei 10°. Das bedeutet: Es gibt nicht mehr eine Zuordnungstabelle, sondern neun. Wichtig: Es macht keinen Unterschied mehr, ob eine oder alle fünf erhöhten Anforderungen vorhanden sind!
Bewährte Konstruktionen
Ebenfalls geändert wurde die Anzahl der Klassen der Zusatzmaßnahmen: Es gibt fünf Klassen von Zusatzmaßnahmen anstatt bisher sechs. Die Klassen 5 (Unterdeckung) und 6 (Unterspannung) wurden sinnvollerweise zusammengeführt und bilden jetzt gemeinsam Klasse 5. Des Weiteren werden den fünf Klassen Mindestdachneigungen in den jeweiligen Fachregeln zugeordnet.
Klassen der Zusatzmaßnahmen | Art der Zusatzmaßnahme | Mindestdachneigung |
---|---|---|
Klasse 1 |
Wasserdichtes Unterdach (Abdichtungsbahn mit eingebundener Konterlatte) oder |
> 10° |
Klasse 2 |
Regensicheres Unterdach (Abdichtungsbahn mit Nageldichtband/-masse) |
> 14° |
Klasse 3 |
Verklebte Unterdeckung mit Nageldichtband/-masse |
> 14° |
Klasse 4 |
Verklebte Unterdeckung |
> 18° |
Klasse 5 |
Unterdeckung |
> 22° |
Neu sind die Ausführungsvarianten der „Nahtgefügten Unterdeckung mit eingebundener Konterlatte“ für Klasse 1 und der „Nahtgefügten Unterdeckung mit Nageldichtband/-masse unter Konterlatte“ für Klasse 2, an die in dem oben erwähnten „Produktdatenblatt für diffusionsoffene Unterdeckbahnen für erweiterte Anwendungen (UDB eA)“ Anforderungen und Eigenschaften festgelegt werden. Da sich diese Produkte schon seit vielen Jahren bewährt haben und in Österreich und der Schweiz schon lange „normgerecht“ sind, besteht jetzt auch in Deutschland die Möglichkeit, aufgrund der Diffusionsoffenheit der Bahnen nicht belüftete Dächer entsprechend des ebenfalls überarbeiteten „Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand“ zu planen und auszuführen.
Nicht diffusionsoffene Abdichtungsmaterialien
Die gebräuchlichen Begriffe für „wasserdichtes Unterdach“ (Klasse 1) und „regensicheres Unterdach“ (Klasse 2) werden mit nicht diffusionsoffenen Abdichtungsmaterialien (sd > 0,5m), die den Anforderungen der „Fachregeln für Abdichtung – Flachdachrichtlinien“ entsprechen, ausgeführt. Bei Verwendung dieser Materialien werden im Verlauf des „Merkblattes Wärmeschutz bei Dach und Wand“ nachweisfreie, belüftete Dächer beschrieben. Neu ist auch, dass für Ausführungen nach Klasse 3 auf die Verwendung eines Nageldichtbandes oder einer Nageldichtmasse verzichtet werden kann, wenn die Unterspann-/Unterdeckbahnen über eine entsprechende „Ausstattung“ verfügen. In diesen Fällen ist die Eignung durch eine Europäisch Technische Bewertung (ETA/ETB) nachzuweisen, und die Verlegehinweise der Hersteller müssen beachtet werden. Um Missverständnisse bei der Auswahl der Zusatzmaßnahmen und somit unnötige Diskussionen zu vermeiden, ist es sinnvoll, in Angeboten bzw. Ausschreibungen die Klasse zu benennen.
Fazit: Gut gemacht, ZVDH!
Nach einer „Eingewöhnungsphase“ wird festzustellen sein, dass die Planung von Zusatzmaßnahmen einfacher und auf gewisse Weise auch überschaubarer wird. Die Klassen 2, 4 und 5 werden wieder deutlich mehr an Bedeutung gewinnen. Es ist zu erwarten, dass es eine „Verschiebung“, vor allem von Klasse 3 zu Klasse 2 und 4, geben wird. Wird die Regeldachneigung nicht unterschritten, sind keine Perforationssicherungen erforderlich, auch wenn eine oder mehrere erhöhte Anforderungen vorliegen. Allerdings sollte im Hinterkopf behalten werden, dass wenn Unterdeck-/Unterspannbahnen die Funktion einer Behelfsdeckung erfüllen sollen, die Ausführung geeignet sein muss, zum Beispiel durch die Ausführung als Klasse 3.
Den kompletten Beitrag lesen Sie in DDH 10.2024.
