Förderung: Kunden verlangen technisch saubere Planung und Ausführung einer Baumaßnahme. Zunehmend nimmt auch die Beratung über Fördermaßnahmen eine wichtige Rolle ein. Aber was genau ändert sich für das Dachdeckerhandwerk mit dem neuen Bundesgesetz für energieeffiziente Gebäude (BEG)? Es gibt neue Regeln für Einzelmaßnahmen, den iSFP und den WPB-Bonus. Dachflächen sind berücksichtigt; Dachfenster sollten künftig einbezogen werden.
Grundsätzlich bleibt die Aufteilung der BEG-Förderung bestehen: Die KfW ist für die Heizungsförderung zuständig, das BAFA für energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Dazu gehören unter anderem Dämmmaßnahmen an Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen sowie Fenster, Außentüren und sommerlicher Wärmeschutz. In der offiziellen Kommunikation wird betont, dass die Grundstruktur der Förderung erhalten bleibt. Für einfache Fälle stimmt das auch. Bei einem Einfamilienhaus ohne iSFP bleibt es bei 15 Prozent Förderung auf maximal 30.000 Euro förderfähige Kosten – also maximal 4.500 Euro Zuschuss.
Sobald aber ein iSFP, mehrere Wohneinheiten oder der ab 2027 geplante WPB-Bonus ins Spiel kommen, wird die Berechnung deutlich anspruchsvoller. Eine Förderung, die energetische Sanierungen beschleunigen soll, muss für Kunden, Energieeffizienz-Experten und ausführende Unternehmen nachvollziehbar bleiben.
Hinzu kommt die Art der Umsetzung. Änderungen, die kurzfristig eingeführt werden, schaffen Unsicherheit. Gerade bei größeren Sanierungen und Mehrfamilienhäusern ist Förderung oft ein wichtiger Teil der Entscheidung. Dort werden Maßnahmen geplant, gerechnet, finanziert und mit Eigentümern abgestimmt. Wer hier ohne ausreichenden Vorlauf neue Regeln setzt, erschwert Investitionsentscheidungen.
Einfamilienhaus ohne iSFP: Hier bleibt es überschaubar
Für ein Einfamilienhaus ohne individuellen Sanierungsfahrplan bleibt die Rechnung einfach:
| Einfamilienhaus ohne iSFP | Betrag |
|---|---|
| Maximal förderfähige Kosten |
30.000 Euro |
| Grundförderung 15 Prozent |
4.500 Euro |
| Maximale Förderung |
4.500 EUro |
Für viele Dachsanierungen reicht diese Grenze in der Praxis allerdings nicht aus. Gerade bei energetischen Maßnahmen am Dach liegen die Investitionssummen häufig deutlich darüber. Dann wird der iSFP wichtig.

Was sich beim iSFP geändert hat
Bis zum 21. Juli war die Erklärung bei Einfamilienhäusern einfach: Ohne iSFP waren 30.000 Euro förderfähig, mit iSFP 60.000 Euro. Dazu kam der iSFP-Bonus. In der Praxis wurde das oft mit 20 Prozent Förderung auf bis zu 60.000 Euro erklärt. Das ergab maximal 12.000 Euro Förderung. Jetzt wird anders gerechnet. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird nur auf den Teil der förderfähigen Kosten gewährt, der die jeweilige Höchstgrenze ohne iSFP übersteigt. Voraussetzung ist zusätzlich ein Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro brutto.
| Einfamilienhaus mit iSFP | Betrag |
|---|---|
| Förderfähige Investitionssumme |
60.000 Euro |
| Grundförderung 15 Prozent auf 60.000 Euro |
9.000 Euro |
| iSFP-Bonus 5 Prozent auf 30.000 Euro |
1.500 Euro |
| Gesamtförderung |
10.500 Euro |
Damit liegt die Förderung bei diesem Beispiel nicht mehr bei 12.000 Euro, sondern nur bei 10.500 Euro. Beim Einfamilienhaus erhöht sich mit iSFP die förderfähige Höchstgrenze von 30.000 Euro auf 60.000 Euro.
Mehrfamilienhäuser: Die förderfähigen Kosten sinken mit steigender Zahl der Wohneinheiten
Ein entscheidender Punkt wird in der Diskussion häufig übersehen: Bei Mehrfamilienhäusern reduziert sich die förderfähige Summe je zusätzlicher Wohneinheit deutlich. Früher war die Erklärung einfacher: 30.000 Euro pro Wohneinheit ohne iSFP. Jetzt wird gestaffelt. Ohne iSFP gilt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro je Wohneinheit ab der siebten Wohneinheit. Damit sinkt die förderfähige Summe im Verhältnis zur Gebäudegröße.
| Gebäude | Früher: 30.000 Euro je WE | Neue Staffel ohne iSFP | Differenz förderfähige Kosten | Max. Zuschuss neu 15 Prozent |
|---|---|---|---|---|
| 2 WE |
60.000 Euro |
45.000 Euro |
-15.000 Euro |
6.750 Euro |
| 4 WE |
120.000 Euro |
75.000 Euro |
-45.000 Euro |
11.250 Euro |
| 6 WE |
180.000 Euro |
105.000 Euro |
-75.000 Euro |
15.750 Euro |
| 10 WE |
300.000 Euro |
137.000 Euro |
-163.000 Euro |
20.550 Euro |
Gerade bei größeren Mehrfamilienhäusern ist das mehr als eine Rechenfrage. Die Förderung kann dort ein wesentliches Entscheidungskriterium sein. Wenn die förderfähigen Kosten bei zehn Wohneinheiten von rechnerisch 300.000 Euro auf 137.000 Euro sinken, verändert das die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme deutlich.
Mehr Wohneinheiten heißt nicht automatisch mehr Förderung
Auch mit iSFP kann es auf den ersten Blick widersprüchliche Ergebnisse geben. Bei gleicher Investitionssumme kann ein Gebäude mit mehr Wohneinheiten weniger Förderung erhalten als ein Gebäude mit weniger Wohneinheiten. Der Grund: Mit mehr Wohneinheiten steigt bereits die normale förderfähige Grenze ohne iSFP. Dadurch wird der Betrag kleiner, auf den der zusätzliche iSFP-Bonus wirkt.
Beispiel mit 60.000 Euro Investition:
| Gebäude | Förderung mit iSFP | Erklärung |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus |
10.500 Euro |
iSFP-Bonus auf 30.000 Euro |
| Zweifamilienhaus |
9.750 Euro |
iSFP-Bonus auf 15.000 Euro |
| Dreifamilienhaus |
9.000 Euro |
kein iSFP-Bonus, da die normale Grenze bereits 60.000 Euro beträgt |
Beispiel mit 90.000 Euro Investition:
| Gebäude | Förderung mit iSFP | Erklärung |
|---|---|---|
| Zweifamilienhaus |
15.750 Euro |
iSFP-Bonus auf 45.000 Euro |
| Dreifamilienhaus |
15.000 Euro |
iSFP-Bonus auf 30.000 Euro |
Für Kunden ist das nicht selbsterklärend. Für Dachunternehmen wird die Einordnung und Kundenberatung deshalb wichtiger.
WPB-Bonus ab 2027: Für besonders schlechte Gebäude
Ab dem ersten Quartal 2027 soll zusätzlich ein WPB-Bonus eingeführt werden. WPB steht für Worst Performing Building, also für Gebäude in einem besonders schlechten energetischen Zustand. Nach der derzeitigen Richtlinie gilt der WPB-Bonus von 5 Prozentpunkten ausschließlich für Dämmmaßnahmen nach Nr. 5.1 a: Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen. Fenster, einschließlich Dachflächenfenster und Fassadenfenster, Außentüren und sommerlicher Wärmeschutz erhalten derzeit keinen WPB-Bonus. Bei Wohngebäuden muss die Maßnahme Bestandteil eines geförderten iSFP sein.
Für welche Gebäude kommt der WPB-Bonus infrage?
Der WPB-Bonus ist nicht nur eine Frage des Baujahrs. Entscheidend ist der energetische Zustand des Gebäudes.
Beispiel: Ein Gebäude aus den 1970er-Jahren wurde bislang nicht energetisch saniert. Die Heizung ist veraltet, die Gebäudehülle entspricht nicht heutigen Anforderungen, und das Dach ist schlecht oder gar nicht gedämmt. Wenn ein Energieberater einen Endenergiebedarf von mehr als 300 kWh pro Quadratmeter und Jahr feststellt, kann das Gebäude in die WPB-Betrachtung fallen.
Beispiel: Einfamilienhaus mit iSFP und WPB-Bonus
Ein Einfamilienhaus wird energetisch saniert. Die Sanierungssumme beträgt 60.000 Euro. Es liegt ein iSFP vor. Das Gebäude erfüllt die Voraussetzungen für den WPB-Bonus, etwa weil ein Energieberater einen sehr hohen Endenergiebedarf festgestellt hat.
| Einfamilienhaus mit iSFP und WPB | Betrag |
|---|---|
| Investitionssumme |
60.000 Euro |
| Grundförderung 15 Prozent |
9.000 Euro |
| iSFP-Bonus 5 Prozent auf 30.000 Euro |
1.500 Euro |
| WPB-Bonus 5 Prozent auf 60.000 Euro |
3.000 Euro |
| Gesamtförderung |
13.500 Euro |
Ohne WPB-Bonus läge die Förderung bei 10.500 Euro. Mit WPB-Bonus steigt sie auf 13.500 Euro. Gegenüber der früheren 20-Prozent-Betrachtung auf 60.000 Euro wären das 1.500 Euro mehr Förderung.
Dachflächen berücksichtigt – Dachfenster derzeit nicht
Dachflächen und oberste Geschossdecken sind nach Nr. 5.1 a beim WPB-Bonus bereits berücksichtigt. Dachfenster sind derzeit ausgeschlossen. Ihre künftige Einbeziehung bleibt wichtig. Eine Sanierung der Gebäudehülle kann bauphysikalisch nicht sinnvoll gedacht werden, wenn Dach und Dachfenster nicht zusammen betrachtet werden. In der Praxis werden Dachfenster förderrechtlich getrennt von Dämmmaßnahmen betrachtet, bei energetischen Dachsanierungen aber häufig gemeinsam mit Dämmung, Luftdichtheit und Anschlüssen erneuert.
Wer das Dach öffnet und energetisch verbessert, muss Dachflächenfenster häufig mit anfassen, damit das Ergebnis technisch sinnvoll wird. Es ist ohnehin schwer vermittelbar, dass die Heizung regelmäßig stärker gefördert wird als Maßnahmen an der Gebäudehülle; umso wichtiger ist, dass die Berufsorganisationen der Dachgewerke gemeinsam mit dem ZDH darauf hinwirken, dass der WPB-Bonus künftig auch für Dachfenster im Zusammenhang mit energetischen Dachsanierungen gilt.
Beratung wird zur Aufgabe des Dachhandwerks
Die neue BEG-EM-Förderung bleibt für energetische Sanierungen wichtig. Sie wird aber anspruchsvoller. Dachunternehmen müssen keine Energieberater ersetzen. Aber sie müssen Kunden frühzeitig auf die entscheidenden Fragen hinweisen: Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude? Gibt es einen iSFP? Ist die Dachmaßnahme dort enthalten? Könnte das Gebäude als WPB gelten? Sind Dachflächen, Geschossdecken, Anschlüsse oder Dachfenster betroffen? Wann muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden?
Wer Kunden nur ein Angebot über eine Dachsanierung macht, lässt möglicherweise Förderchancen liegen. Wer die Zusammenhänge erklärt, schafft Vertrauen und kann hochwertigere Sanierungen besser begründen.
Warum Förderung weiterhin sinnvoll ist
Trotz aller Kritik an Umsetzung und Komplexität bleibt energetische Sanierung mit Förderung sinnvoll. Für Kunden kann sie ein besseres Dach, geringere Energieverluste und niedrigere Eigenkosten bedeuten. Für Dachunternehmen entstehen hochwertigere Aufträge und im besten Fall bessere Margen. Handel und Industrie profitieren von höherer Wertschöpfung. Und die Umwelt profitiert, weil die beste Energie nach wie vor die ist, die gar nicht erst verbraucht wird. Gerade beim Dach liegt ein großes Potenzial. Ungedämmte Dachflächen, schlechte Anschlüsse und alte Dachfenster verursachen über Jahre hohe Energieverluste. Jede gut geplante energetische Dachsanierung senkt diesen Bedarf dauerhaft.
Den kompletten Beitrag lesen Sie in DDH 11. 2026.