Handwerker in Schutzanzügen betreten ein Gebäude zur Asbestsanierung.
Quelle: BlazeOrangeMarketing - stock.adobe.com; BG BAU

Arbeitssicherheit 2026-02-20T08:35:12.710Z BG BAU: Neue Asbestpflichten für Dachdecker

Die BG BAU hat ihren Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ überarbeitet. Hintergrund ist die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I 2025 Nr. 337 und in Kraft seit dem 20. Dezember 2025.

Die Änderungen betreffen alle Bau- und Handwerksbetriebe, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen. Neu ist unter anderem eine Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich. Zudem wurden die Anzeige- und Nachweispflichten erweitert. So müssen Unternehmen bei der Anzeige von Tätigkeiten mit Asbest die beteiligten Beschäftigten namentlich benennen und entsprechende Nachweise zur Qualifikation und arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge vorlegen.

Der aktualisierte Leitfaden der BG BAU greift diese Änderungen auf und erläutert die geltenden rechtlichen Anforderungen praxisnah. Er unterstützt Unternehmen dabei, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren korrekt vorzubereiten und die neuen Pflichten im betrieblichen Alltag umzusetzen.

„Die geänderte Gefahrstoffverordnung bringt für viele Unternehmen spürbare Anpassungen mit sich, insbesondere bei den Genehmigungs- und Nachweisverfahren. Mit unserem aktualisierten Asbestleitfaden wollen wir sie unterstützen, die neuen Vorgaben sicher und effizient umsetzen“, sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.

Der Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ steht unter www.bgbau.de/leitfaden-asbest zum Herunterladen bereit.

zuletzt editiert am 20. Februar 2026