Die Corona-App zeigt aktuelle Risikobegegnungen an.
Trotz Corona-Warn-App: Ein Großteil der Beratungen der IG BAU fand wegen der Pandemie telefonisch statt. (Quelle: Bundesregierung.de)

Recht 8. April 2021 Bilanz für Corona-Jahr 2020: IG BAU verzeichnet 70.000 Rechtsfälle

Zehntausende juristische Streitfälle in der Bau-, Agrar- und Reinigungsbranche im Corona-Jahr 2020: Knapp 70.000 Mal waren die Rechtsschutzex-pertinnen und -experten der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) nach einer aktuellen Bilanz gefragt.

„Von Problemen bei der Kurzarbeit über Corona-Tests im Job bis hin zum Arbeits- und Gesundheitsschutz – in Krisenzeiten sind Beschäftigte häufig auf den Rechtsbeistand der Gewerkschaft angewiesen“, sagt Nicole Simons vom IG BAU-Bundesvorstand. Gut ein Siebtel aller Fälle landete vor Gericht. In Kooperation mit der DGB Rechtsschutz GmbH wurden für Mitglieder der IG BAU rund 19 Millionen Euro erstritten. Ein Großteil der Beratungen fand wegen der Pandemie telefonisch statt.

„Besonders viele Streitfälle gab es in der Gebäudereinigung. Hier klagten Beschäftig-te über Verdienstausfälle durch die Kurzarbeit, fehlende Atemschutzmasken oder nicht gezahlte Löhne in der Quarantäne“, so Simons. In der Baubranche sei es häufig um vorenthaltene Corona-Prämien und unbezahlte Überstunden gegangen. Zudem hätten die für Pendler zeitweise geschlossenen Grenzen, etwa zu Österreich und Tschechien, zu völlig neuen Fällen geführt.Ein weiterer Schwerpunkt war nach Gewerkschaftsangaben die Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung. „Im Handwerk ist Homeoffice meist nicht möglich. In Zei-ten geschlossener Schulen und Kitas stellte das Bauleute, Forstbeschäftigte und Reinigungskräfte vor besondere Probleme“, berichtet Simons. Die Gewerkschafterin appelliert an Beschäftigte, sich auch in der Pandemie-Situation um ihre Belange zu kümmern und die Hilfe der IG BAU zu suchen. „Die Krise darf kein Vorwand sein, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um ihre Rechte zu bringen.“

Hintergrund: Rechtsberatung und Rechtsschutz zählen zu den kostenlosen Leistungen für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften. Anspruch darauf hat, wer mindestens drei Monate lang Mitglied ist. Die Rechtsexpertinnen und -experten der zuständigen Gewerkschaft kümmern sich um die Anliegen – und vertreten die Belange der Be-troffenen in Zusammenarbeit mit der DGB Rechtsschutz GmbH notfalls vor Gericht.

zuletzt editiert am 08.04.2021