Website des Dachdecker-Verbands Nordrhein
Der Verband begrüßt die Initiative der Gesundheitsministerkonferenz, da eine sinnvolle Teststrategie sowie auch die Organisation von Auffrischungsimpfungen ohne entsprechende Auskunftspflicht für die Betriebe kaum machbar seien. (Quelle: Dachdecker-Verband Nordrhein)

12. November 2021 Corona - Neuerungen in NRW - Impfstatus: Auskunftspflicht für Arbeitnehmer gefordert

Der Dachdecker-Verband Nordrhein informiert stets über die aktuellen Corona-Bestimmungen in NRW. Die Landesregierung hat zwei Punkte in der Corona-Schutzverordnung geändert.

Geändert wird die Definition, wann es sich um „getestete Personen“ im Sinne der Verordnung handelt (§ 2 Abs. 8 Satz 2). Künftig ist hierfür das negative Ergebnis entweder eines 24 Stunden (bisher: 48 Stunden) zurückliegenden Schnelltests oder eines 24 Stunden (bisher: 48 Stunden) zurückliegenden PCR-Tests erforderlich. Zudem werden „Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln und Tanzen in Innenräumen“ in § 3 Abs. 2 Nr. 6 und § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ergänzt, so dass für sie im Hinblick auf Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen die gleichen Regelungen gelten wie für Clubs, Diskotheken u.ä.

Im Zusammenhang mit der Einführung der 3G- bzw. 2G-Regel in den Betrieben oder bei Kunden des Arbeitgebers stellen sich - insbesondere seit dem Wegfall des kostenlosen Bürgertestangebots am 11. Oktober 2021 - diverse arbeitsrechtliche Fragen. Die BDA hat dies zum Anlass genommen, ihre FAQ zur Corona-Arbeitsschutzverordnung zu aktualisieren. Die FAQ   sind  auf der Website der BDA unter der entsprechenden BDA-Coronaseite (https://arbeitgeber.de/covid-19/) zum Download und auch im ZVDH-MG-Bereich abrufbar.

Corona-Impfstatus: Auskunftspflicht für Arbeitnehmer kommt möglicherweise

Im Zusammenhang mit dem Ringen um die richtigen Maßnahmen angesichts wieder ansteigender Infektionszahlen hat die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am 05.11.2021 einen Beschluss zur Zukunft der nationalen Impf- und Teststrategie gefasst. Darin fordert die GMK den Bund auf, die Teststrategie anzupassen und eine generelle Auskunftspflicht für Beschäftigte über ihren Impf- oder Genesenenstatus gegenüber ihrem Arbeitgeber zu schaffen. Auch soll die Coronavirus-Impfverordnung bis April 2022 verlängert werden, damit Auffrischungsimpfungen zeitnah durchgeführt werden können.

zuletzt editiert am 12.11.2021