ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx
ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx (Quelle: ZVDH)

Fördermaßnahmen 27. July 2022 Fatale Signale

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verkündete die Änderungen für die Fördermaßnahmen zur energetischen Sanierung. Für Ulrich Marx, ZVDH-Hauptgeschäftsführer, gehen die Änderungen bei der Gebäudeförderung in die komplett falsche Richtung

Gestern verkündete das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Änderungen für die Fördermaßnahmen zur energetischen Sanierung. Auch wenn die Neuerungen absehbar waren, verwundert doch die erneute Abruptheit des Stopps: Schon ab morgen wird die KfW-Bank die Förderprogramme anpassen. Die Kreditförderung in der BEG EM, also die Förderung von Einzelmaßnahmen für private Haushalte wie Dämmung der Fassade oder der obersten Geschossdecke, wird komplett gestrichen. Weiterhin wird die Zuschussförderung in der systemischen Sanierung nur noch für kommunale Antragsteller gewährt und die Fördersätze werden angepasst. Auch die Förderung des EH/EG 100 entfällt, ebenso wie der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan.

Wenig Anreiz für Bauherren

Für Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), gehen die Änderungen bei der Gebäudeförderung in die komplett falsche Richtung:  "Das sind fatale Signale und der Hinweis von Minister Habeck, so würden von weniger Förderung insgesamt mehr Antragsteller profitieren, ist nicht nachvollziehbar. Gerade jetzt, wo Bauzinsen wieder steigen, die Lebenshaltungskosten unkalkulierbar sind und die Unsicherheit bezüglich der Energiepreise weiter zunimmt, bieten sinkende Fördersätze für energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmen der Gebäudehülle und der obersten Geschossdecke wenig Anreiz für Bauherren. Die derzeitige Sanierungsquote ist immer noch dramatisch niedrig. Wir befürchten, dass sie weiter sinken statt steigen wird. Denn was der Klima-Minister auch nicht bedacht hat: Was nützen neue Heizungen oder Wärmepumpen in unsanierten alten Gebäuden?“

Sinkende Sanierungsquote befürchtet

Gerade im alten Gebäudebestand liegt noch viel Potenzial brach: Etwa 600 Millionen Quadratmeter Dachfläche – das entspricht rund 4 Millionen Dächern – erfüllen lediglich die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz. Weitere 6,5 Millionen Dächer, rund eine Milliarde Quadratmeter Dachfläche, sind nur gering modernisiert und genügen gerade mal den energetischen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 bzw. 1984. (Quelle: FiW-Studie 2021). Das wird nun voraussichtlich auch noch lange Zeit so bleiben. Marx moniert weiterhin: „Und immer noch ist unklar, was für Anfang 2023 geplant ist. Hierzu schweigt sich das Ministerium aus und erklärt lapidar: BEG-Richtlinien werden in überarbeiteter Fassung neu veröffentlicht und die Neubauförderung tritt in novellierter Form in Kraft. Das stimmt nicht zuversichtlich für eine Zeitenwende beim Klima!“

Folgende Programmvarianten werden am 28.07.2022 eingestellt:

- BEG Wohngebäude – Kredit Einzelmaßnahmen (262)- BEG Nichtwohngebäude – Kredit Einzelmaßnahmen (263)- BEG Wohngebäude – Zuschuss Effizienzhaus (461)- BEG Nichtwohngebäude – Zuschuss (463)

Folgende Änderungen werden am 28.07.2022 an den bestehenden Sanierungsprogrammen vorgenommen:

- iSFP-Bonus entfällt

- Effizienzhaus-Stufe 100 entfällt

Stufe 2 ab dem 15.08.2022 Anpassungen in der Sanierungsförderung

- Reduzierung der Fördersätze (261, 263)

Die Tilgungszuschüsse für die Sanierung zum Effizienzhaus / Effizienzgebäude werden abgesenkt und im Gegenzug eine deutliche Zinsvergünstigung gewährt, die in etwa einem Zuschuss von 15 % entspricht

- Reduzierung des Kreditbetrages für Nichtwohngebäude (263)

Der Kreditbetrag beträgt bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und neu maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.

- Einschränkung der Förderfähigkeit für Wärmeerzeuger bei Effizienzhäusern / Effizienzgebäuden (261, 263)

Nur Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien werden gefördert. Mit fossilem Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie die zugehörigen Umfeldmaßnahmen sind nicht förderfähig.

- Einführung eines Kesseltauschbonus

Gilt für alte Gasheizungen (20+) mit 10 Prozent zum regulären Fördersatz

Anpassungen in der Neubauförderung

- Reduzierung des Kreditbetrages für Wohngebäude (261)

Der maximale Kreditbetrag für das Effizienzhaus 40 NH wird von 150.000 Euro auf 120.000 Euro pro Wohneinheit abgesenkt.

- Reduzierung des Kreditbetrages für Nichtwohngebäude (263)

Die Obergrenze des Kreditbetrags wird reduziert und beträgt bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.

- Absenkung der Fördersätze (261, 263)

Der Tilgungszuschuss für das Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 NH wird von 12,5 % auf 5 % reduziert.

Stufe 3 ab dem 22.09.2022 - Einführung Effizienzhaus / Effizienzgebäude "Worst Performing Building"-Bonus.

Ab dem 22.09.2022 werden in der Sanierungsvariante zusätzlich "Worst Performing Buildings" (WPB) in den Effizienzhaus-/ Effizienzgebäude-Stufen 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB (nur NWG) und 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB (nur NWG) gefördert.

"Worst Performing Buildings" sind Gebäude, die auf Grund des energetischen Sanierungsstandes zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehören. Für die Sanierung eines "Worst Performing Buildings" wird ein Bonus von fünf Prozentpunkten gewährt. Dieser Bonus ist mit der EE- oder NH-Klasse kumulierbar. Quelle: https://www.co2online.de

zuletzt editiert am 28.07.2022