1) Die Dacheindeckung/-abdichtung muss einen mittleren oder dunkleren Farbton gem. Tabelle D.2 aufweisen, damit eine entsprechende Erwärmung und Rücktrocknung der Konstruktionen möglich ist. In diese Kategorie fallen u.a. mittelgraue, rote und dunklere Dachziegel bzw. Dachsteine, entsprechend beschichtete Bleche, oxidiertes Kupfer- und Zinkblech, Bitumen o. ä., die im Sinne von Tabelle D.2 eine Strahlungsabsorptionszahl von ≥ 0,6 aufweisen. Weiße, helle oder hell beschichtete Materialien oder Metalle, wie z. B. Aluminium, die im Sinne von Tabelle D.2 eine Strahlungsabsorptionszahl von < 0,6 aufweisen sind für diese Aufbauten ohne Nachweis nicht zulässig.
Bei Aufbauten mit sichtbarer Dachkonstruktion (Sparren) und bei Aufbauten, deren Wärmedurchlasswiderstand der Zwischensparrendämmung in Verbindung mit Schicht 10 höchstens 20 % des Gesamtwärmedurchlasswiderstandes beträgt, ist der Farbton der Dacheindeckung/ -abdichtung ohne Einschränkungen wählbar.
2) Bei Dämmelementen mit einem Sd-Wert ≥ 1500 m kann sd,e ≤ 25 m betragen.