Fachregel: Neben den produktbezogenen Anforderungen wurden im Regelwerk auch die Anforderungen an die Ausführung der regensicheren Zusatzmaßnahmen bei Dachdeckungen angepasst. Mit dem Produktdatenblatt UDB/USB, dem Produktdatenblatt UDB-eA und dem Merkblatt Unterdächer, Unterdeckungen, Unterspannungen wurde der Bereich der Zusatzmaßnahmen auf den aktuellen Stand gebracht.
Nach aktuellem Stand werden 2024 acht Regelwerksteile aktualisiert und als Neuausgaben veröffentlicht. Dies erfolgt in zwei Schritten. Zunächst erhalten Sie in zwei aufeinanderfolgenden Ausgaben eine grobe Übersicht über die Änderungen sowie die Beweggründe für die ersten fünf Regelwerksteile. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Herbst folgen drei weitere Neuerungen.
Produktdatenblatt Unterdeckbahnen und Unterspannbahnen – Ausgabe April 2024
Die bisher separat geführten Produktdatenblätter für die Unterdeckbahnen und Unterspannbahnen stammen beide aus Januar 2010. Beide Werke haben sich in der Praxis etabliert und vor allem mit den Anforderungen an die Dauerhaftigkeit dafür gesorgt, dass sich die Produktqualität sehr positiv entwickelt hat. Eine stark begrenzte Nutzungsdauer der Bahnen ist mittlerweile nur noch in Ausnahmefällen ein Thema. Daher ging es bei der Überarbeitung der materialbezogenen Anforderungen primär darum, den Umfang zu straffen und Unklarheiten auszuräumen. Die bisherigen Produktdatenblätter haben die Produkte klassifiziert. Im Bereich der Unterdeckbahnen gab es die Klassen UDB-A, UDB-B und UDB-C, bei den Unterspannbahnen die Klassen USB-A und USB-B. Inhaltlich waren die Unterschiede zwischen den Klasse-A-Produkten und den B- und C-Produkten, die stoffliche Eignung als Behelfsdeckung, der nachgewiesene Widerstand gegen Schlagregen sowie eine höhere Zugfestigkeit.
Flächenbezogene Masse der Bahn sowie die Nagelausreißfestigkeit
Der zuständige ZVDH-Fachausschuss Zusatzmaßnahmen und Einbauteile bei Dachdeckungen hat im Rahmen seiner Arbeit festgestellt, dass Produkte der Klassen B und C nur in geringer Zahl auf dem Markt verfügbar sind und seitens der Dachdecker wenig bis gar nicht eingesetzt werden. Daher wurde folgerichtig die Frage gestellt: „Warum eine Klassifizierung, wenn ‚nur‘ Klasse-A-Produkte verfügbar sind?“ Als Antwort auf diese Frage wurde die Klassifizierung im Bereich der Unterdeckbahnen und der Unterspannbahnen aufgehoben. Als Anforderungen wurden die der bisherigen UDB-A-Bahnen herangezogen. Dies begründet sich auch dadurch, dass fast alle Bahnen bislang bereits herstellerseitig sowohl als Unterdeckbahnen als auch als Unterspannbahnen deklariert und freigegeben werden. Hierdurch sind die Anforderungen nahezu unverändert übernommen worden. Durch die Beratungen auch mit den Herstellern haben sich jedoch zwei weitere Aspekte ergeben, die zur Folge hatten, dass zwei neue Anforderungen aufgenommen wurden:
- die flächenbezogene Masse der Bahn sowie die Nagelausreißfestigkeit.
Mit der neuen Anforderung einer Nagelausreißfestigkeit von 150 N (längs und quer) soll sichergestellt werden, dass die Bahnen unter Baustellenbedingungen ausreichenden Widerstand besitzen. Die neue Mindestanforderung an die flächenbezogene Masse soll sicherstellen, dass die „leichten“ und „preisgünstigen“ Bahnen eine ausreichende Dauerhaftigkeit aufweisen. Hier wurde für Bahnen mit Gewebeeinlage (diese Bahnen stellen den Großteil des Marktes dar) ein Wert von ≥ 140 g/m2 festgelegt, für Bahnen ohne Gewebeeinlage gilt ein Mindestwert von 120 g/m2. Neu aufgenommen wurden auch Anforderungen an die herstellerseitige Kennzeichnung der Bahnen. Die Bahnen sind nun auch mit der Chargennummer zu kennzeichnen. Die Konformität mit dem ZVDH-Produktdatenblatt ist auch weiterhin auf dem Produkt zu kennzeichnen.
Produktdatenblatt diffusionsoffene Unterdeckbahnen für erweiterte Anwendungen (UDB-eA)
Mit diesem Produktdatenblatt wird eine „neue“ Produktgruppe in das Regelwerk aufgenommen. Grundsätzlich vergeht ein gewisser Zeitraum zwischen dem Erscheinen neuer Produktgruppen und deren Aufnahme in die technischen Regelwerke. Dies liegt insbesondere daran, dass die Praxisbewährung zum Zeitpunkt der Markteinführung noch nicht gegeben ist. Die im neuen Produktdatenblatt UDB-eA gefassten Produkte werden seit ungefähr 10 Jahren auf dem deutschen Markt von den etablierten Herstellern als „Unterdachbahnen“ angeboten. Grundsätzlich soll mit diesen Bahnen nun auch im Regelwerk eine diffusionsoffene Alternative für den Unterdachbereich geschaffen werden. Für Unterdächer sind seit mehr als 20 Jahren nur Produkte aus dem Abdichtungsbereich zulässig, deren Wasserdichtheit und Dauerhaftigkeit bekannt sind. Bei dieser neuen Produktgruppe der UDB-eA hat sich herausgestellt, dass das Fügeverfahren der Nähte (Heißluft- oder Quellschweißen) aus dem Bereich der Abdichtungsbahnen stammt und die Nähte somit gleichwertig mit der Fläche betrachtet werden können. Hinsichtlich der Wasserdichtheit bestehen jedoch Unterschiede zwischen Abdichtungsbahnen und den UDB-eA, daher hat sich der ZVDH dazu entschieden, die Bahnen als „Unterdeckbahnen“ und nicht als „Unterdachbahnen“ zu bezeichnen. Dies liegt auch daran, dass die Bahnen trotz ihrer sehr guten wasserdichtenden (nicht wasserdicht) Eigenschaften im Gegensatz zu Abdichtungsprodukten diffusionsoffen sind, also einen sd-Wert von ≤ 0,5 m besitzen. Bedingt durch das Fügen der Nähte mittels Heißluft- oder Quellschweißen ist die flächenbezogene Masse der UDB-eA deutlich größer als die von klassischen Unterdeckbahnen. Während letztere ein Flächengewicht um die 200 g/m2 aufweisen, haben UDB-eA ein Flächengewicht von ≥ 350 g/m2, und die das Flächengewicht der wasserdichtenden Funktionsschicht beträgt ≥ 220 g/m2. Im Unterschied zu den klassischen Unterdeckbahnen bestehen auch erhöhte Anforderungen an den Wasserdurchgang nach Scheuerbeanspruchung und chemischer Beanspruchung. Auch die künstliche Alterung ist bei den UDB-eA anspruchsvoller, was auf eine längere Lebensdauer schließen lässt.
Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen
Das Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen beschreibt die Planung und Ausführung von bahnen- und plattenförmigen Produkten als zusätzliche Maßnahme zur Regensicherheit unter Dachdeckungen. Mit dem Merkblatt aus Januar 2010 wurde eine Klassifizierung der Zusatzmaßnahmen in das Regelwerk aufgenommen. Diese Klassen werden von den jeweiligen Fachregeln für Dachdeckungen in Bezug genommen. Die Fachregeln verwenden die Klassen des Merkblatts. Sie sagen, in welchen Situationen welche Klasse auszuführen ist. Grundsätzlich hat sich diese Klassifizierung in der Praxis bewährt, daher bleibt sie auch im neuen Merkblatt. Durch die neue Produktgruppe der UDB-eA musste die Klassifizierung überarbeitet werden.
Die neue UDB-eA wird somit als Alternative zu den Unterdächern in das Regelwerk aufgenommen. Bedingt durch die begrenzte Freibewitterungszeit der UDB-eA sowie der begrenzten „Wasserdichtheit“ (Abdichtungsprodukte sind wasserdicht, UDB-eA haben einen Widerstand gegen Wasserdurchgang und sind somit nicht wasserdicht) besteht jedoch weiterhin ein qualitativer Unterschied zwischen Unterdächern und nahtgefügten UDB-eA. Dieser Unterschied wird sich in der Praxis wahrscheinlich überwiegend bei langen Bauzeiten bemerkbar machen.
Eine Sonderregelung wurde für Bahnen geschaffen, die den Anforderungen des Produktdatenblatts UDB-eA stofflich entsprechen, aber nicht durch Heißluft- oder Quellschweißen gefügt werden, sondern mittels Klebstoff wasserdicht verklebt werden. Diese Produkte werden einschließlich der Verklebung einer klassischen Nahtfügung gleichgestellt, da sie sich in der Praxis seit vielen Jahren bewährt haben.
Bei den klassischen Unterdeckbahnen haben sich solche Bahnen etabliert und nahezu durchgesetzt, die eine ETB (Europäisch Technische Bewertung) für die „Perforationssicherung“ besitzen. Im Rahmen dieser ETB wird durch die Ausstattung der Unterdeckbahnen eine „Gleichwertigkeit“ mit der Funktion von Nageldichtbändern und -massen beschrieben. Dieser Punkt wird im neuen Merkblatt berücksichtigt, sodass solche Bahnen somit Bestandteil des Regelwerks sind. Wichtig hierbei ist, dass die in der ETB beschriebenen Randbedingungen wie zum Beispiel Untergrundbeschaffenheit und Befestigung eingehalten werden, sich die Eigenschaft primär auf die Funktion als regensichere Zusatzmaßnahme unter der Dachdeckung bezieht und der Zeitraum der Bauphase (Behelfsdeckung) separat betrachtet werden muss.
Die Struktur des Merkblatts wurde vollständig überarbeitet und orientiert sich deutlich stärker an den einzelnen Varianten der Zusatzmaßnahme. Zudem wurden in den einzelnen Abschnitten zahlreiche Abbildungen aufgenommen.
In DDH 06.2024 erfahren Sie Details über die Neuerungen in der Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen sowie im Merkblatt Wärmeschutz.
Den kompletten Beitrag lesen Sie in DDH 05.2024.

