Dachfenster: Von Anbietern aus dem Ausland importierte und online in Deutschland vertriebene Velux -Dachfenster entsprechen nicht zwangsläufig den von der Musterbauordnung geforderten und durch die DIN 18008 definierten Sicherheitsstandards. Der Dachfensterhersteller weist deshalb darauf hin, nur Modelle mit Verbundsicherheitsglas (VSG) zu verkaufen und einzubauen. Andernfalls sollten Handwerksbetriebe ihre Kundschaft ausdrücklich informieren, um Haftungsrisiken im Schadensfall auszuschließen.Anforderungen der Musterbauordnung
In Wohn- und Arbeitsbereichen gilt in Deutschland: Dachfenster, die als Überkopfverglasung eingebaut werden und unter denen sich Personen aufhalten, müssen aus Sicherheitsgründen innen mit VSG ausgestattet sein. Dies ist in der DIN 18008 festgeschrieben.
Alle über den offiziellen deutschen Vertrieb erhältlichen Velux-Fenster erfüllen die geltenden DIN-Normen und enthalten VSG. Anders sieht es bei Importware aus dem Ausland aus: Hier können je nach Herkunftsland abweichende Bauvorschriften gelten. Ein Fenster, das beispielsweise im Ausland alle Vorgaben erfüllt, muss deshalb nicht automatisch den deutschen Anforderungen entsprechen. Dachfenster ohne VSG auf der Innenseite sind bei Velux an den Verglasungskennziffern 50, 51, 61 und 64 erkennbar.
Handwerksbetriebe sollten ihren Kunden stets, wie in der DIN vorgesehen, zum Einbau von Fenstern mit VSG raten. Da importierte Modelle mit Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) oder ohne VSG oft günstiger sind, kann es vorkommen, dass Kunden dennoch darauf bestehen. In diesem Fall empfiehlt der Hersteller, sich eine schriftliche Bestätigung geben zu lassen, dass der Einbau nicht den geltenden Vorgaben entspricht. Nur so können Betriebe sicherstellen, dass sie später nicht für mögliche Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht werden.
