Der Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat gemeinsam mit Verbänden aus Handwerk, Handel und Industrie verbindliche Anforderungen für keilgezinkte Dachlatten festgelegt. Der neue Anhang zur „Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz“ wurde anlässlich der Messe DACH+HOLZ unterzeichnet und veröffentlicht. Ziel ist es, die Arbeitssicherheit auf Dächern zu erhöhen und Arbeitsunfälle durch Durchsturz nachhaltig zu verhindern.
Sicherheitsanforderungen für Dachlatten als Standplatz
Dachlatten, die bei Arbeiten auf dem Dach als Standplatz genutzt werden, müssen durchbruchsicher und ausreichend tragfähig sein. Bereits seit 2022 regelt die Dachlattenvereinbarung grundlegende Anforderungen an Produkteigenschaften, Sortierung, Kennzeichnung und Markierung von Latten aus Nadelholz. Der neue Anhang ergänzt diese Regelungen und definiert nun speziell Anforderungen an keilgezinkte Dachlatten für tragende Zwecke. Dabei wird sichergestellt, dass sowohl das Holz als auch die Keilzinkenverbindungen ausreichende Festigkeit bieten, um die hohen Sicherheitsanforderungen bei Dacharbeiten zu erfüllen.
Rechtssicherheit und Orientierung für die Branche
Die neuen Vorgaben schaffen Rechtssicherheit für Hersteller und Anwender. Keilgezinkte Dachlatten, die den Anforderungen entsprechen, dürfen als sicherer Standplatz bei Bauarbeiten genutzt werden. Wie bisher müssen diese Dachlatten CE-gekennzeichnet sein und an der Stirnseite rot markiert werden.
Marco Einhaus, Leiter des Fachbereichs Bauwesen der DGUV, erläutert: „Mit dem Anhang zur Dachlattenvereinbarung stellen wird klar: Auch keilgezinkte Dachlatten können als sicherer Standplatz bei Dacharbeiten genutzt werden. Wie bisher ist das Lattenholz CE-gekennzeichnet und an der Stirnseite rot markiert. Damit schaffen wir Sicherheit auf der Baustelle und Orientierung für Hersteller sowie Anwenderinnen und Anwender."
Tragende Verbände und Inkrafttreten
Der Anhang zur Dachlattenvereinbarung wurde vom Fachbereich Bauwesen der DGUV sowie den unterzeichnenden Verbänden getragen:
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)
- Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister (ZDB)
- Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz)
- Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH)
- Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF)
- Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH)
Die Regelung tritt am 25. Februar 2026 in Kraft und gilt für visuell oder maschinell nach Festigkeit sortierte keilgezinkte Dachlatten für tragende Zwecke. Weitere Informationen sowie die Vereinbarung selbst sind auf der Website der DGUV verfügbar: www.dguv.de/fb-bauwesen/sachgebiete/hochbau/dachlatten/index.jsp .
